Antrag beim Bundesverfassungsgericht gescheitert

Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht ausgesetzt

27. Januar 2016, 8:38 Uhr | Daniel Dubsky
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Beim Bundesverfassungsgericht liegen mehrere Beschwerden gegen die wiedereingeführte Vorratsdatenspeicherung vor. Ein Antrag, die Datensammlung bis zur Entscheidung über die Beschwerden auszusetzen, wurde jetzt aber abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die im Herbst des vergangenen Jahres wiedereingeführte Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht zu stoppen. Eine Einzelperson, die eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht hatte, hatte diese Tagesschau.de zufolge mit einem Antrag gekoppelt, die Sammlung von Verbindungs- und Standortdaten bis zum Entscheid über die Beschwerde auszusetzen. Das Gericht war jedoch der Meinung, es würden bei der jetzigen Anwendung des Gesetzes, selbst wenn es später als verfassungswidrig eingestuft wird, keine größeren Nachteile entstehen.

Über die Beschwerden selbst wurde indes noch nicht verhandelt. Die Prüfung, ob das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist oder nicht, dürfte sich noch lange hinziehen. Es trat im vergangenen Dezember in Kraft, nachdem es der Bundesrat und Bundestag im Herbst beschlossen hatten. FDP und Piratenparten kündigten direkt Verfassungsbeschwerde an – nicht zuletzt, nachdem herauskam, dass im Falle von SMS auch Inhalte der Kommunikation erfasst werden.

Laut Tagesschau.de sind bereits drei Verfassungsbeschwerden eingegangen – die der FDP steht noch aus.


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