Datenschutzbestimmungen bei der Videoüberwachung

»Wir begrüßen die DSGVO ausdrücklich«

13. Februar 2018, 10:41 Uhr | Jona van Laak
Colin Lau (Foto: Reolink)

Wie lässt sich die Vorgabe »Sparsamkeit bei der Datensammlung« der DSGVO mit Videoüberwachungssystemen in Einklang bringen? Im Interview erläutert Colin Lau von Reolink die Anforderungen an IP-Devices.

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die entsprechenden Gesetze und Vorschriften zur Umsetzung schreiben »Sparsamkeit bei der Datensammlung« vor. Wer persönliche Daten sammelt, muss auf entsprechende Anfragen antworten können – und eine Berechtigung nachweisen. Colin Lau, Geschäftsführer von Reolink, im Interview.

CRN: Sicherheitslücken ermöglichen die unkontrollierte Sammlung von Daten, etwa im Netzwerk des Überwachers. Welche Vorkehrungen schlägt Reolink vor?

Colin Lau: Es gibt normalerweise drei Ursachen für die illegale Sammlung von persönlichen Nutzerdaten. Dies kann erstens im Geschäftsinteresse von Unternehmen sein, die absichtlich oder versehentlich verratene Nutzerdaten sammeln. Zweitens Sicherheitsmängel im technischen Design eines Produkts, die es anfällig für Angriffe machen. Drittens ein zu schwaches Sicherheitsbewusstsein der Nutzer, die Hackern durch die Verwendung eines unsicheren Passworts Zutrittsmöglichkeiten geben. Wir empfehlen allen Nutzern, sich für eine zuverlässige Marke bzw. einen renommierten Hersteller zu entscheiden, die sich ihrer hohen Verantwortung für User bewusst sind.


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