Mit der neuen Warenkorbfunktion will Ebay Kunden ein besseres Einkaufserlebnis und Händlern höhere Absatzzahlen bescheren. Doch letztere müssen ihre Rechtstexte anpassen, wollen sie keine Abmahnungen riskieren.
Im vergangenen Jahr hat Ebay auf seiner Plattform die sogenannte »Warenkorbfunktion« eingeführt. Mit der neuen Lösung will der Online-Händler mit dem großen Konkurrenten Amazon gleichziehen, wenn es um das Einkaufen bei mehreren Händlern mit einem zentralen Bezahlvorgang geht. Bieten Händler bei ihren akzeptierten Bezahlmethoden Paypal an, wird ihren Kunden automatisch die Warenkorbfunktion angezeigt. Während für Online-Shopper der Einkauf mehrerer Artikel von unterschiedlichen Verkäufern vereinfacht wird, haben Händler durch die verbesserte Nutzererfahrung die Chance, mehr Artikel über das Online-Portal zu verkaufen.
Gleichzeitig aber birgt die neue Funktion eine verstärkte Abmahngefahr, wie ein betroffener Ebay-Händler jetzt feststellen musste. Das berichtet Jan Lennart Müller von IT-Recht-Kanzlei in München. Der Händler wurde abgemahnt, weil er keine ausreichenden Kundeninformationen zu den technischen Schritten des Vertragsabschlusses im Rahmen der Warenkorbfunktion mitgeteilt hatte. Damit hatte er gegen das Fernabsatzgesetz verstoßen, das diese Informationspflicht vorsieht. Die Informationen sollen dem Kunden rechtzeitig vor Abgabe der Bestellerklärung mitgeteilt werden. Deshalb müssen alle Händler, welche die Warenkorbfunktion in ihrem Portfolio haben, über die Besonderheit dieses Vertragsabschlusses informieren.
Jan Lennart Müller von der IT-Recht-Kanzlei empfiehlt deshalb, einen entsprechenden Hinweis in den eigenen Rechtstexten, beispielsweise in den AGBs, vorzuhalten. Zudem zeigt die aktuelle Abmahnung, wie wichtig es für Online-Händler ist, ihre Belehrungen immer auf dem aktuellen Stand zu halten, um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden.
Gleichzeitig führt das Beispiel auf, dass Anpassungen von Rechtstexten nicht nur durch veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig werden. Oft reicht eine Änderung der Infrastruktur durch einen Anbieter wie Ebay aus, dass Händler hier nachbessern müssen.