Autonomes Fahren

Algorithmen des Todes

5. November 2015, 16:34 Uhr | Martin Fryba

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Hand Gottes oder Googles?

Über solche Algorithmen des Todes diskutieren Juristen, Ethiker, Techniksoziologen und Entwickler aus der Industrie. Sie stehen vor einem Entscheidungsdilemma. Weitgehend einig sind sich die Experten darin, dass es eine Verrechnung von Menschenleben nicht geben kann, nicht geben darf. Denn in unserem Rechtsverständnis ist das Leben eines einzigen Menschen so wichtig wie das Leben von zwei oder mehreren Personen. Das Grundgesetz schützt das Recht auf Leben. Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 so entschieden und damals einen Paragraphen des Luftsicherheitsgesetzes für verfassungswidrig erklärt, der den Abschuss eines beispielsweise von Terroristen entführten Luftfahrzeugs ermöglichen wollte und so den Tod von tatunbeteiligten Menschen an Bord vorsah, um Schlimmeres zu verhindern.

Welchen Ausweg gibt es aus diesem wieder viel diskutierten Entscheidungsdilemma? Manche Experten bringen einen Zufallsgenerator ins Spiel, der in den Algorithmen des autonomen Fahrens die softwarebasierte Variante des Schicksals sein könnte. Die programmierte Hand Gottes, sozusagen. Hinter der womöglich doch wieder ganz menschliche Interessen stehen könnten.

Wird es am Ende auf eine lenkende Hand Googles oder Apples hinauslaufen, das dem vermögenden Besitzer eines autonom fahrenden Autos aus dem Silicon Valley mit einer Art »iDriver First«-Versicherung höchstmöglichen persönlichen Schutz im Straßenverkehr der Zukunft bieten wird?


  1. Algorithmen des Todes
  2. Hand Gottes oder Googles?

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