In einem richtungsweisenden Verfahren befasst sich der BGH seit dieser Woche mit der Frage, wer für Urheberrechtsverstöße auf Youtube haftet. Unter anderem geht es dabei auch um die eigene Verantwortung der Plattform.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich seit Mittwoch mit der Frage, ob Youtube für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haftet - am Ende könnte ein Urteil mit Signalwirkung stehen. Die Richter müssen klären, ob die Plattform grundsätzlich verantwortlich ist für hochgeladene Inhalte oder zumindest viel strenger prüfen muss, ob Clips gegen Urheberrecht verstoßen.
Der Hamburger Musikproduzent Frank Peterson klagt seit zehn Jahren gegen die Google-Tochter und will, dass die Plattform sich nicht länger darauf zurückzieht, lediglich technischer Dienstleister zu sein. (Az.: I ZR 140/15). Der Vorsitzende Richter am BGH ließ erkennen, dass auch eine Haftung von Youtube als Täter oder wenigstens Mittäter in Betracht kommen könnte. Dafür müsse eine Rechtsprechung auf europäischer Ebene in Betracht gezogen werden. Die Gegenseite wies das am Vormittag vehement zurück.
Konkret klagt Peterson wegen diverser Titel einer Tournee und eines von ihm produzierten Albums der Sopranistin Sarah Brightman. Sie seien illegal auf Youtube eingestellt und er damit um die Früchte seiner Arbeit gebracht. »Das Geschäftsgebaren von Youtube empfinde ich als extremst ungerecht«, sagt der erfolgreiche Produzent. Ein zweistelliger Millionenbetrag sei ihm über die Jahre entgangen.
Youtube sieht sich nicht in der Pflicht: Falls Urheberrechte verletzt würden, sei nicht das Unternehmen verantwortlich. Das sah auch die Vorinstanz so. Danach haftet Youtube nur dann, wenn es vorher über eine Rechteverletzung informiert wurde. Wann der BGH seine Entscheidung verkündet, ist noch unklar.