Im Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug hat der Bundestag die Vorschriften für Online-Plattformen deutlich verschärft. Sie können künftig selbst für die Versäumnisse ihrer Verkäufer haftbar gemacht werden.
Der Bundestag hat der umstrittenen Verschärfung der steuerbezogenen Regeln für den Onlinehandel zugestimmt. Damit sollen Online-Plattformen wie Amazon und Ebay künftig selbst zur Kasse gebeten werden können, wenn ihre Händler Ware verkaufen, ohne die dafür fällige Umsatzsteuer in Deutschland abzuführen. Um sich vor der stellvertretenden Haftung für ihre Verkäufer zu schützen, müssen die Online-Plattformen nach dem neuen »Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften« deren steuerrechtliche Registrierung selbst überprüfen und den entsprechenden Bescheid ans Finanzamt übermitteln.
Insbesondere Anbieter aus Asien umgehen die Umsatzsteuerpflicht auf den Verkaufsplattformen immer häufiger. Bisher konnten sie sich dabei darauf verlassen, dass es für den deutschen Fiskus meist unmöglich war, an ihre Adressen zu kommen und die fälligen Abgaben einzutreiben. Das soll mit der neuen Regelung nun unterbunden werden. Experten des Finanzministeriums schätzen den daraus resultierenden Steuerschaden auf mehrere hundert Millionen Euro jährlich. Bevor das neue Gesetz gültig wird, muss ihm nun zwar noch der Bundesrat zustimmen, was nach ersten Gesprächen aber schon bald und große Veränderungen passieren dürfte.