Digitale Neuerungen 2017
Steuerbescheid per Computer
Inhalt
- Das ändert sich 2017
- Aus für die Roaming-Gebühren
- Mehr Transparenz bei Internetverträgen
- Umstieg auf DVB-T2
- Steuerbescheid per Computer
- Online-Sprechstunde für Patienten
- Steuerliche Förderung der Elektro-Mobilität
- Einschränkungen bei Zeitarbeit und Werkverträgen
- Neue Regeln für Website-Betreiber
- WLAN in ICE-Zügen
Zum 1. Januar 2017 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Steuerbescheide werden von den Finanzämtern ab sofort in einem voll automatisierten Verfahren erlassen. Die Steuerveranlagung wird komplett von der IT abgewickelt. Finanzbeamte greifen nur noch ein, wenn das System besondere Risiken oder nicht plausible Angaben erkennt. Auch für den Steuerpflichtigen haben die neuen Vorschriften Vorteile: sie müssen keine Belege mehr an das Finanzamt senden, sondern nur noch auf Anfrage bereithalten. Außerdem wird die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen um zwei Monate auf Ende Juli des Folgejahres verlängert – allerdings erst für den Veranlagungszeitraum 2018.