Neue Regeln für Website-Betreiber
- Das ändert sich 2017
- Aus für die Roaming-Gebühren
- Mehr Transparenz bei Internetverträgen
- Umstieg auf DVB-T2
- Steuerbescheid per Computer
- Online-Sprechstunde für Patienten
- Steuerliche Förderung der Elektro-Mobilität
- Einschränkungen bei Zeitarbeit und Werkverträgen
- Neue Regeln für Website-Betreiber
- WLAN in ICE-Zügen
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ab dem 1. Februar 2017 auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf hinzuweisen, ob sie dazu bereit oder dazu verpflichtet sind, in Streitfällen an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Auch wenn das nicht der Fall ist, müssen sie ihre Kunden online oder in den AGB darüber informieren. Die Informationen müssen einfach zugänglich und leicht verständlich sein. Das Gesetz soll dazu führen, dass weniger Streitfälle von der Justiz entschieden werden müssen. Stattdessen sollten Verbraucher und Unternehmen ihre Streitigkeiten häufiger in außergerichtlichen Verfahren wie Schlichtung, Schiedsverfahren oder Mediation beilegen.