CRN: Früher war der gebrauchte Softwarehandel von Auseinandersetzungen mit den Herstellern geprägt, heute wird der Ton innerhalb der Branche immer rauer. Welchen Grund hat das aus Ihrer Sicht?
Reiner: Heute finden Sie im Internet eine Vielzahl von Anbietern und jeden Tag kommt ein neuer dubioser Händler dazu, der ein Office 2016 gebraucht für 110,- Euro verkauft. Mit unserem eigenen Prüfsiegel garantieren wir daher unseren Kunden jetzt mehr Transparenz und verbraucherorientierte Sicherheit.
CRN: Was sind für Sie und auch den Kunden die wichtigsten Kriterien um zu überprüfen, ob gebrauchte Software allen Vorgaben der Gerichte entspricht? Wie können Sie verhindern, in eine Falle wie jene der kürzlich aufgetauchten 30.000 kanadischen Office-Lizenzen mit verschleierter Herkunft zu tappen?
Lang: Der Prüfprozess ist aus unserer Sicht relativ einfach, wenn der Kunde das vorliegende Angebot nach allen Kriterien unseres Prüfsiegels überprüft: Vertragsnummer und Erstbesitzer sind bekannt und lesbar, Transferformular und Vernichtungserklärung vom Erstbesitzer mit Firmenstempel unterzeichnet. Eine solche echte unterzeichnete Vernichtungserklärung hätte sofort gezeigt, dass der Erstbesitzer ein kanadischer Kunde war.
CRN: Welche Argumente sprechen für Sie für eine Offenlegung der Rechtekette? Und was entgegnen sie auf die Behauptungen der Gegenseite, dass eine Offenlegung beispielsweise Firmengeheimnisse preisgeben und gegen den Datenschutz verstoßen würde?
Lang: Warum sollte eine Firmen-Gruppe etwas dagegen haben, dass ich ihre Office-Lizenzen abkaufe und beim Verkauf deren Name auf der Vernichtungserklärung steht? Wenn so etwas nicht transparent darstellbar ist, wie können wir dann risikofrei weiterverkaufen? Ohne Offenlegung kaufen wir grundsätzlich keine Lizenzen auf und hatten bei unseren Kunden auch noch nie Diskussionen deswegen. Ich sehe hier mehr das Problem, der Händler will oder kann seine Einkaufsquelle nicht offenlegen, warum auch immer.