Internetkonzerne unter Beobachtung

Der schwierige Kampf gegen Algorithmen

3. Juli 2017, 13:38 Uhr | Daniel Dubsky

Die EU-Kommission hat Google eine Rekordstrafe auferlegt, weil das Unternehmen seinen Preisvergleich systematisch bevorzugt hat. Immerhin sieben Jahre brauchten die Wettbewerbshüter, um den Nachweis zu führen - weil die Algorithmen der Internetkonzerne nur schwer zu kontrollieren sind.

Welche Websites in den Trefferlisten von Google ganz vorn auftauchen und welche nicht, das bestimmt ein äußerst komplexer Algorithmus. Weil dieser geheim ist und nur einige Faktoren bekannt sind, die das Ranking beeinflussen, ist eine ganze Industrie entstanden, die versucht, Websites so zu optimieren, dass sie besser gelistet werden. Dementsprechend schwierig war es für die EU-Kommission nachzuweisen, dass Google seinen eigenen Preisvergleich nicht nur systematisch am besten platziert, sondern auch die Angebote von Konkurrenten herabstuft. Immerhin sieben Jahre dauerte die Wettbewerbsuntersuchung, an deren Ende die Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung im Bereich Internetsuche steht.

Ganze 5,2 Terabyte an Suchergebnissen hatte die EU-Kommission untersucht, um zweifelsfrei festzustellen, dass all die wichtigen und bedeutenden Suchalgorithmen von Google nicht für den hauseigenen Preisvergleich gelten, wohl aber für dessen Konkurrenten. Die seien bestenfalls auf der vierten Seite der Suchergebnissen zu finden, oft noch weiter hinten, so das Fazit der Wettbewerbshüter. Da die überwältigende Mehrheit aller Klicks auf die obersten Treffer der ersten Ergebnisseite entfällt, konnte der Google-Preisvergleich massiv Marktanteil gewinnen. In Deutschland soll die Zahl der Aufrufe laut der EU um das 35fache zugenommen haben, während die Aufrufe bei den Wettbewerbern um 92 Prozent zurückgingen. Für die dürfte die Entscheidung nun zwar Genugtuung bedeuten, aber nur ein schwacher Trost für jahrelange Ungleichbehandlung sein.

Darüber hinaus ist das EU-Verfahren ein Vorgeschmack darauf, wie langwierig es sein kann, die Macht der Algorithmen einzudämmen. Genau das will nämlich Bundesjustizminister Heiko Maas tun, dem eine Art digitales Antidiskriminierungsgesetz vorschwebt. Dieses soll verhindern, dass Algorithmen zum Beispiel darüber bestimmen, welche Preise ein Verbraucher beim Onlineeinkauf zahlen muss oder welchen Versicherungstarif er bekommt.

Auch sogenannte Filterblasen können Algorithmen schaffen, indem sie Nutzer etwa in sozialen Netzwerken nur noch mit Informationen versorgen, die ihren Interessen beziehungsweise ihrer Einstellung entsprechen. Dies sei für die Entwicklung der Gesellschaft »äußerst gefährlich«, so Maas. Als Kontrollinstanz könnte eine noch zu gründende Digitalagentur über die Algorithmen wachen.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Google Germany GmbH

Weitere Artikel zu Europäische Union

Matchmaker+