EU-Datenschutzregeln bleiben umstritten

DSGVO ist für viele Firmen ein Ärgernis

1. Juli 2019, 7:10 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Bisherige Höchststrafe bei 80.000 Euro

Immerhin sind die befürchteten Abmahnwelle ausgeblieben, wie Carsten Ulbricht von der Stuttgarter Kanzlei Menold Bezler sagte, der als datenschutzrechtlicher Berater arbeitet. Auch die Bußgelder der Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg seien mit Augenmaß verhängt worden. Theoretisch sind Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens möglich. Dies hatte bei vielen Firmen regelrecht zu Panik geführt.

Die Behörde von Landesdatenschützer Stefan Brink verhängte bislang in zehn Fällen Bußgelder. Sie belaufen sich auf 207.140 Euro, teilte ein Sprecher mit. Darin enthalten sind zwei Einzelfälle mit Bußen in Höhe von je 80.000 Euro. In einem Fall waren Gesundheitsdaten versehentlich im Internet gelandet. Im zweiten Fall hatte ein Unternehmen aus der Finanzwirtschaft personenbezogene Daten unsachgemäß entsorgt. Brinks Mitarbeiterin Isabel Groß berichtete, dass aber auch viele Datenpannen gemeldet würden, die entweder keine seien oder deren Risiken längst beseitigt worden seien.


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