Das Landgericht Karlsruhe will am Donnerstag sein Urteil im Fall der Influencerin Pamela Reif verkünden. Dabei geht es um die wichtige Frage, welche Beiträge in sozialen Netzwerken als Werbung zu kennzeichnen sind.
Mit mehr als vier Millionen Followern gehört Pamela Reif zu den deutschen Stars bei Instagram. Die 22-Jährige Karlsruherin lässt ihr junges Publikum mit Fotos und Videos an ihrem Leben teilhaben, sie präsentiert dabei auch Bekleidung. Was davon muss sie als Werbung kennzeichnen? Über diese Frage will das Landgericht Karlsruhe am Donnerstag (14.00 Uhr) entscheiden. Der Verband Sozialer Wettbewerb mit Sitz in Berlin hatte eine Unterlassungsverfügung gegen die junge Frau erwirkt.
In der Verhandlung im Januar hatte Reif den Vorwurf der Schleichwerbung zurückgewiesen. Aus ihrer Sicht ist es Werbung, wenn sie für die Präsentation bezahlt wird. Das kennzeichne sie immer. Der Vorsitzende Richter hielt ihr entgegen, beim Instagram-Auftritt einer so bekannten Person sei zwischen geschäftlich und privat kaum zu unterscheiden. »Wer sich entscheidet, mit Instagram Geld zu verdienen, dem ist die Möglichkeit genommen, dort privat unterwegs zu sein«, sagte er.
Neben Reif waren und sind weitere Influencerinnen wegen möglicherweise fehlender Werbekennzeichnungen in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt. In München wird Ende April eine Entscheidung in einem Verfahren unter Beteiligung von Cathy Hummels erwartet.