Wegen der ausufernden Zahl von Werbeeinblendungen auf dem Sperrbildschirm von Android-Smartphones untersagt Google den App-Anbietern diese Praxis jetzt.
Für viele Android-Nutzer war der erste Blick auf ihr gesperrtes Smartphone in letzter Zeit häufig mit einer eher nervigen bis unangenehmen Erfahrung verbunden. Immer öfter nutzen Anbieter den Sperrbildschirm, um darauf prominent für ihre Apps oder auch andere Produkte zu werben oder Features auf direktem Weg anzubieten. Nachdem sich dementsprechend auch die Beschwerden von Nutzern häufen, reagiert Google jetzt mit einer klaren Ansage. Ab dem ersten Januar 2018 gelten neue Entwicklerrichtlinien, die diese Praxis weitestgehend untersagen. Einzige Ausnahme sind jene Apps, deren Aufgabe ausschließlich der Sperrbildschirm selbst ist. Diese Sperrprogramme von Drittanbietern dürfen den entsprechenden Bildschirm weiterhin – zumindest mit den üblichen Einschränkungen – für ihre Zwecke nutzen.
»Nur wenn Apps ausschließlich auf den Sperrbildschirm ausgerichtet sind, dürfen über sie Werbung oder Funktionen eingeführt werden, mit denen das gesperrte Display eines Geräts monetarisiert wird«, so der entsprechende neue Passus. Was die meisten Android-Nutzer freuen dürfte, setzt die betroffenen App-Anbieter gehörig unter Druck. Sie müssen nun bis Ende des Monats die neuen Richtlinien umsetzen und entsprechende Features entfernen. Sonst droht ihnen Google mit dem Rauswurf aus dem Play Store.