Das Amazon/Ebay-Gesetz

Kampf gegen Steuerbetrug im Online-Handel

1. August 2018, 10:38 Uhr | Peter Tischer
© stokkete - Fotolia

Millionen Menschen kaufen auf Internet-Plattformen ein - doch nicht immer ist klar, wo der Verkäufer sitzt. Und die prellen den deutschen Fiskus jährlich um hunderte Millionen Euro, weil sie keine Umsatzsteuer zahlen. Damit soll nun Schluss sein.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Urlaub, so darf Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch erstmals die Kabinettssitzung leiten. Und der Finanzminister will dabei ein Gesetz beschließen lassen, das Steuerbetrug im boomenden Online-Handel stoppen soll.

Worum geht es dabei?

Dem Fiskus entgeht durch Umsatzsteuerbetrug auf Online-Marktplätzen jährlich viel Geld, von mehreren hundert Millionen Euro ist die Rede. Geld, das allen Bürgern zugute kommen könnte, für den Ausbau von Straßen, die Modernisierung von Schulen und Brücken, für mehr Investitionen in Schulen und Ausbildung. Ein Beispiel: Oft verbergen sich hinter Verkäufern von Elektronikprodukten auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay Händler aus China. Man zahlt einen Preis inklusive Mehrwertsteuer, aber die Ware kommt ohne Rechnung, die an den Fiskus abzuführende Umsatzsteuer des Händlers wird einfach nicht gezahlt. Das bleibt meist folgenlos, weil man diese Firmen nur schwer verfolgen und sie haftbar machen kann. »Das erhöht deren Rendite und ist eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung«, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth.

Wie soll so ein Betrug verhindert werden?

Nach dem Steuerrecht müssen auch Anbieter aus Drittländern für in Deutschland verkaufte Produkte Umsatzsteuer zahlen, auch wenn sie diese über Produktlager oder Zwischenhändler in Europa schicken. Nach Schätzungen sollen sich tausende Händler gerade aus Fernost auf den Plattformen tummeln, die Steuerzahlungen umgehen. Scholz setzt mit seinem Gesetzentwurf zur «Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Internethandel» bei den Betreibern der Plattformen an, die nun haften sollen. »Künftig werden die Betreiber elektronischer Marktplätze verantwortlich sein, wenn beim Handel über ihre Plattform die Umsatzsteuer nicht entrichtet wird«, sagt Scholz. Es gehe um mehr Steuergerechtigkeit. Das Ziel sind bis zu 500 Millionen Euro mehr an Steuereinnahmen ab 2019.

Wie soll das konkret laufen?

Es werden zahlreiche Steuerregeln geändert, ab 2021 ist das auch auf der gesamten EU-Ebene geplant. Künftig sollen auch Konzerne wie Google und Amazon, die in Europa Milliarden verdienen, aber kaum Steuern zahlen, mit einer Digitalsteuer stärker zur Kasse gebeten werden. Die Bundesländer sind für die Erhebung der Steuer zuständig, besonders Baden-Württemberg und Hessen hatten Druck für eine Regelung gemacht. Künftig sind alle Betreiber von Marktplätzen verpflichtet, von den dort tätigen Händlern Namen, Anschrift, Steuernummer, Liefer- und Versandadresse sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes zu erfassen. Nur wenn die Unternehmen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, haften sie nicht selbst.


  1. Kampf gegen Steuerbetrug im Online-Handel
  2. Schon jetzt erste Auswirkungen spürbar

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