BGH-Verhandlung

Kann Amazons Suchmaschine Markenrecht verletzen?

14. Februar 2018, 17:56 Uhr | Lars Bube

Der BGH befasst sich diesen Donnerstag mit der Frage, inwieweit Onlineshops wie Amazon bei den Treffern auf Suchanfragen ihrer Kunden das Markenrecht von Herstellern achten müssen.

Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe setzen sich am Donnerstag (9.00 Uhr) zwei eher kleine Unternehmen gegen den Internet-Handelsriesen Amazon zur Wehr. Sie wollen nicht, dass ihre Produkte über die Plattform vertrieben werden und sie wollen auch nicht, dass die Suche nach ihren Produkten zu Alternativangeboten führt. Der Hersteller von wasserdichten Taschen, Ortlieb, und der Anbieter von Matten zur Fußreflexzonenmassage, goFit, führen ihre Markenrechte ins Feld. Ortlieb war in den Vorinstanzen erfolgreich, goFit erlitt vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage. Amazon hatte in beiden Fällen argumentiert, die Angebotsliste sei das Ergebnis einer automatischen Berechnung (Algorithmus) auf Basis dessen, was der Suchende eintippt.


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