Gericht weist Musterklage als unzulässig ab

Kein Urteil zum »Widerrufs-Joker«

20. März 2019, 12:51 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Verhinderung einer kommerziellen Klageindustrie

Dass die Schutzgemeinschaft nur eine anonymisierte Liste ihrer Mitglieder vorgelegt habe, sei dabei gar nicht das größte Problem gewesen. Es fehle schon daran, dass es nur 150 Vollmitglieder und ansonsten nur »Internetmitglieder«, gebe, sagte Mosthaf. Die seien aber nicht viel mehr als Bezieher eines Newsletters gegen Bezahlung.

Das Gericht habe sich allein an die Vorgaben des Gesetzes zu halten, die den Kreis der Klagebefugten ausdrücklich beschränken, um damit eine »kommerzielle Klageindustrie« zu verhindern, betonte der Vorsitzende Richter. Es sei nicht seine Aufgabe, die politische Diskussion darüber fortzuführen, wer denn nun Musterfeststellungsklagen erheben darf und wer nicht.

Gegen die Abweisung der Klage kann die Schutzgemeinschaft Revision einlegen, dann müsste sich der Bundesgerichtshof damit befassen. Auch das OLG selbst wird aber noch häufiger mit dem Fall zu tun haben. Eine Reihe von Einzelklagen von Autokäufern hat mittlerweile im Zuge einer Berufung die nächste Instanz erreicht.

Ein Sprecher der Bank zeigte sich zuversichtlich, dass die Widerrufsregeln dann auch einer inhaltlichen Überprüfung standhalten würden, und verwies auf die vorläufigen Einschätzungen des Gerichts im jetzt beendeten Musterverfahren. Zum Auftakt im Januar hatte der Vorsitzende Mosthaf erkennen lassen, dass er die Klauseln für nicht zu beanstanden hält.


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