Exklusivinterview mit Prof. Dr. Rupert Scholz

Keine Gefahr für den Gebrauchtsoftwarehandel

12. Oktober 2015, 16:58 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Gebrauchtsoftware bleibt legal

© Prof. Dr. Rupert Scholz

CRN: Herr Professor Scholz, der EuGH hat Mitte 2012 entschieden, dass der Handel mit gebrauchten Computerprogrammen grundsätzlich legal ist. Der BGH ist dem inzwischen in zwei weiteren Urteilen gefolgt. Nun scheinen die US-amerikanischen Software-Hersteller das Gerücht zu verbreiten, diese Entscheidungen würden durch das amerikanisch-europäische Handelsabkommen TTIP unwirksam. Halten Sie das für möglich?
Scholz: Nein, das ist definitiv ausgeschlossen. Die Entscheidungen des EUGH und des BGH bleiben verbindlich, insbesondere deshalb, weil sie auch auf international anerkanntem Urheberrecht beruhen. Das gilt insbesondere für den Erschöpfungsgrundsatz.

CRN: Das o.g. EUGH-Urteil wandte eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1993 an und präzisierte sie. Wenn TTIP die Rechtsprechung nicht aufhebt, wäre es dann möglich, dass das Europäische Parlament infolge von TTIP die Richtlinie so verändern muss, dass der Software-Gebrauchthandel eingeschränkt würde?
Scholz: Der vorliegende Entwurf des TTIP sieht ausdrücklich vor, dass geltendes EU-Recht prinzipiell unberührt bleibt. Dasselbe gilt für nationales Recht, das auf EU-Recht beruht.

CRN: Wie beurteilen Sie dann dieses dem Vernehmen nach durch die US-Hersteller gestreute Gerücht?
Scholz: Was die Software-Hersteller damit bezwecken, kann sich ja jeder denken. Das verbreitete Gerücht entbehrt jedenfalls jeder Grundlage.

CRN: Herr Scholz, wir danken Ihnen für dieses Interview und die klärenden Worte.


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