Zunächst für Office 365, später auch für andere Cloud-Angebote

Microsoft schafft Datenschutz-Klauseln für Cloud-Verträge

5. Dezember 2011, 16:30 Uhr | Werner Fritsch

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

EU-Vertragsklauseln für vertrauenswürdigen Datenaustausch

»In der Vergangenheit haben wir mit den Office-365-Kunden direkt über das Thema Datenschutz und die Umsetzung deutschen und europäischen Rechts gesprochen. Das war stets ein relativ großer Aufwand für die Kunden.« Ralph Haupter, Vorsitzender der Gesc
»In der Vergangenheit haben wir mit den Office-365-Kunden direkt über das Thema Datenschutz und die Umsetzung deutschen und europäischen Rechts gesprochen. Das war stets ein relativ großer Aufwand für die Kunden.« Ralph Haupter, Vorsitzender der Geschäftsführung bei Microsoft Deutschland

Deshalb habe Microsoft ein anderes juristisches Vehikel gewählt: »EU-Standardvertragsklauseln«. Die EU-Standardvertragsklauseln sind von der Europäischen Kommission vorgegebene Klauseln, die den Datentransfer zwischen Unternehmen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union regeln. Sie sorgen bei Cloud-Lösungen für mehr Transparenz bei der Auftragsdatenverarbeitung. Dazu zählen ein differenziertes Audit-Recht und die Offenlegung der Subunternehmerverträge.

Die EU Model Clauses für Office 365 stehen künftig innerhalb des Trust Center zum Download zur Verfügung. Das Trust Center ist für Microsoft-Kunden das zentrale Portal für sämtliche Informationen rund um Themen wie Datensicherheit und Compliance. Kunden sollen so schnell und einfach alle Dokumente finden, die sie benötigen, um sich über Datensicherheit und Compliance zu informieren.

Der bei Cloud- und besonders SaaS-Lösungen datenschutzrechtlich relevante Sachverhalt heißt »Auftragsdatenverarbeitung«. Microsoft nutzt für seine europäischen Kunden Rechenzentren in Dublin und Amsterdam. Vertragspartner eines deutschen Office-365-Kunden wird die irische Microsoft-Tochter. Die Neuigkeit für den Softwarehersteller und Rechenzentrumsbetreiber Microsoft, seine Partner und Kunden: Die bayerische Datenschutzbehörde hat die von Microsoft geschaffene rechtliche Vertragsstruktur unlängst für zulässig erklärt.


  1. Microsoft schafft Datenschutz-Klauseln für Cloud-Verträge
  2. Datenschutzkontroverse über Cloud Computing
  3. EU-Vertragsklauseln für vertrauenswürdigen Datenaustausch
  4. Verträge für CRM und PaaS sollen folgen
  5. Aufklärung im Channel erforderlich

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