Zunächst für Office 365, später auch für andere Cloud-Angebote

Microsoft schafft Datenschutz-Klauseln für Cloud-Verträge

5. Dezember 2011, 16:30 Uhr | Werner Fritsch

Fortsetzung des Artikels von Teil 4

Aufklärung im Channel erforderlich

»Die datenschutzrechtliche Verantwortung liegt bei Auftragsdatenverarbeitung beim Kunden«, erläutert Bornemann die Rechtslage. Microsoft kann und darf keine Rechtsberatung leisten. Microsoft ist freilich gut beraten, über das geschaffene Vertragskonstrukt hinaus Aufklärungsarbeiten zu leisten – nicht zuletzt in Richtung Channel, weil über 95 Prozent des Vertriebs von Microsoft indirekt erfolgt.

»Bei Office 365 haftet der Partner nicht«, stellt Florian Müller klar, Produktmanager bei Microsoft. Eine gewisse Unbequemlichkeit stelle die Rechnungsstellung dar: Der Kunde erhält bislang zwei Rechnungen, eine vom SaaS-Vertragspartner Microsoft und eine von dem Microsoft-Dienstleistungspartner. Lediglich ein sogenannter Syndication-Partner wie in Deutschland Vodafone, der Office 365 mit eigenen Angeboten bündelt, kann eine einheitliche Rechnung stellen.

Ein Problem ist ferner die grenzüberschreitende Sicherstellung der Datenschutzkonformität etwa für Unternehmen mit Niederlassungen in verschiedenen europäischen Ländern, da sich das Datenschutzrecht vielfach unterscheidet. In Deutschland gilt es als besonders streng, auch die öffentliche Aufmerksamkeit, die das Thema bekommt, ist hoch. »Microsoft hat in allen wichtigen europäischen Ländern ähnliche Gespräche geführt wie in Deutschland«, versichert Bornemann. Auf Wunsch können Verträge auf das neue Modell umgestellt werden. Eine generelle Migration ist laut Bornemann jedoch nicht auf der Agenda.


  1. Microsoft schafft Datenschutz-Klauseln für Cloud-Verträge
  2. Datenschutzkontroverse über Cloud Computing
  3. EU-Vertragsklauseln für vertrauenswürdigen Datenaustausch
  4. Verträge für CRM und PaaS sollen folgen
  5. Aufklärung im Channel erforderlich

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