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Gastkommentar: Die Online-Erschöpfung

Das Tor für den Gebrauchtsoftwaremarkt ist weit auf

Autor:Lars Bube • 13.9.2012 • ca. 0:40 Min

Inhalt
  1. Nach 30 Jahren: Licht am Ende des Tunnels
  2. Das Tor für den Gebrauchtsoftwaremarkt ist weit auf

Insofern ist nun das Tor für einen Gebrauchtsoftwaremarkt weit auf; Unternehmen wie Usedsoft (die hier Partei des Verfahrens war) können entsprechende Gebrauchtprogramme auf den Markt bringen. Beiläufig erwähnt der EuGH (ohne dass dies für die Entscheidung bindend ist), dass der Hersteller unter Umständen sich durch technische Maßnahmen gegen einen solchen Handel zur Wehr setzen könne. Auch sei es dem Ersterwerber einer einzelnen Lizenz verwehrt, Nutzungsrechte einzelner Nutzer aus einer „Sammellizenz“ an andere zu verkaufen. Was der BGH mit diesem Obiter Dictum macht, wird noch zu klären sein. Der EuGH bezieht jedenfalls diesen Satz nur auf den Fall, dass eine einzelne Lizenz nutzermäßig aufgespalten wird, nicht aber auf den Fall (wie etwa bei Microsoft Betriebssystemen) des Vertriebs von Lizenzen aus einer Mehrfachlizenz.

Das Urteil löst jedenfalls ein mehr als 30 Jahre altes Streitthema und kräftigt damit die Warenverkehrsfreiheit gerade auch in der digitalen Informationsgesellschaft. Insofern ist das Urteil nachhaltig zu begrüßen.