Was auf Bankkunden und Händler zukommt

Neue Regeln im Zahlungsverkehr

8. Januar 2018, 13:55 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Banken kritisieren neue Regeln

Die Banken sind daher alles andere als begeistert. Es sei »unverständlich«, dass Drittdienste einen gesetzlich definierten Zugang zur Infrastruktur der Banken hätten, der umgekehrt nicht gelte, monierte der Bundesverband deutscher Banken. Auch Thomas Sontheimer von der Beratungsgesellschaft Accenture glaubt, dass PSD2 die Geldhäuser langfristig in Bedrängnis bringen könnte. »Die Richtlinie wird die Transparenz im europäischen Zahlungsverkehr erhöhen und vermutlich den Preisdruck verstärken.« Kunden könnten mit Angeboten von Fintechs etwa mehrere Konten auf einen Blick sehen und Geld anstatt per Hausbank über Drittfirmen überweisen.

Verbraucher müssen aber nicht fürchten, dass Firmen unkontrolliert auf ihre Daten zugreifen. Sie müssen ihnen die Weitergabe ausdrücklich erlauben, der Zugriff geschieht über die Hausbank und nur für den angefragten Zweck. Die EU hat das maschinengesteuerte Auslesen von Girokonten, das Auskunft über sämtliche Zahlungen und Gewohnheiten von Bankkunden gibt, verboten. »Kunden können sich auf Datensicherheit verlassen«, betont der Bankenverband.

Aber auch für jene, die gar keine Dienste von Drittfirmen wünschen, gibt es weitreichende Änderungen - zugunsten der Verbraucher. So mussten diese bisher bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder von Kennziffern im Online-Banking für Schäden bis zu 150 Euro haften, solange sie Karte oder Internet-Konto nicht gesperrt hatten. Künftig sinkt diese Haftungsgrenze laut Bankenverband auf 50 Euro. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften Kunden weiter unbeschränkt.


  1. Neue Regeln im Zahlungsverkehr
  2. Banken kritisieren neue Regeln
  3. Handel befürchtet Einbußen

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