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Recht - Update

Einzelverkauf doch legal?

Autor: Lars Bube • 7.10.2011 • ca. 1:05 Min

Inhalt
  1. Pyrrhussieg für Microsoft gegen Gebrauchtsoftware
  2. Einzelverkauf doch legal?
Nur Microsoft selbst darf die Bündel aus Datenträger, COA und Handbuch schnüren. (Bild: Microsoft)
Nur Microsoft selbst darf die Bündel aus Datenträger, COA und Handbuch schnüren. (Bild: Microsoft)

Auch STOP-Geschäftsführer Giovanni Rimauro kann das aktuelle Urteil des BGH im Ergebnis nachvollziehen, wie er gegenüber www.connect-channel.de bestätigte. Allerdings habe ihn Microsoft vor einiger Zeit bereits wegen Markenrechtsverletzung verklagt, als er die Datenträger (samt Handbuch) und COAs noch einzeln verkauft hatte – unter anderem offenbar an einen Testkäufer von Microsoft. Damals hatte Microsoft das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt in der Hauptsache fallen gelassen. Nachdem auf den entsprechenden Internetseiten bei Microsoft stets die Kombination aus COA, Datenträger und Handbuch als gültiges Lizenzpaket beschrieben wird, sei er allerdings nach dem Rechtsstreit auf dieses Bundel-Modell umgestiegen, so Rimauro gegenüber unserer Redaktion.

Solange die vollständige Urteilsbegründung nicht vorliegt, bleibt im Detail auch unklar, wieso der BGH die Revision im aktuellen Fall überhaupt zuließ, wenn doch im Ergebnis die gleiche Entscheidung wie in den vorherigen Verhandlungen zu erwarten war. Hintergrund könnte sein, dass man mit dem Urteil eine genauere Klärung der Rechtmäßigkeit einzelner Verkäufe der Software und COAs erhalten könnte. Auch Rimauro hofft deshalb darauf, dass sein Geschäftsmodell trotz des BGH-Urteils nicht ernsthaft gefährdet ist: »Da ist die Begründung abzuwarten! Wenn darin unmissverständlich auf geführt ist, dass die COA und das Recovery-Mediapack das dem markenrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz unterliegt, dann ist mein Geschäftsmodell nicht bedroht.« Im Einzelnen wird dies jedoch erst die Begründung des Urteils zeigen, die in einigen Wochen erwartet wird.

Jedenfalls zeigt auch dieser Fall wieder einmal deutlich, dass es höchste Zeit wird, dass von den deutschen und europäischen Gerichten endlich Rechtssicherheit im Umgang mit gebrauchter Software geschaffen wird.