Über die Krux der 2-Minuten-Regel

Schwarzfahren trotz Handyticket

11. Dezember 2017, 16:10 Uhr | Jona van Laak
Nutzer eines Handytickets (Foto: Bits and Splits / fotolia)

Zwei Minuten: Wer diese Vorlaufzeit beim Kauf eines Handytickets im Berliner Nahverkehr nicht beachtet, riskiert, dass er als Schwarzfahrer eingestuft wird. Diese Regel ist wenigen Nutzern bekannt - auf technischer Seite gäbe es Alternativen.

Meister Zufall hatte die 2-Minuten-Regel der Berliner Verkehrsbetriebe ans Tageslicht gebracht. Ein Bild-Journalist hatte ein E-Ticket um 19:12 erworben, der geplanten Abfahrtszeit seiner S-Bahn. Um 19:15 wurde der Mann kontrolliert und bekam um 19:19 ein Knöllchen ausgestellt, weil zwischen dem Ticketkauf und der Abfahrt nicht ausreichend Zeit lag. Dass Nutzer diesen Zeitraum einhalten müssen, wurde nach Recherchen von golem lediglich auf der deutschen Webseite des Verkehrsbetriebes erläutert. Touristen wurde das Ticket in Videos als sofort gültig verkauft.

Mit der 2-Minuten-Regel soll Schwarzfahren verhindert werden, damit Nutzer nicht erst in der Situation eines herannahenden Kontrolleurs ihr Ticket lösen. Doch weder in der Wissensdatenbank oder in den Beförderungsbedingungen des BVG war diese Regel aufgeführt. Teilweise ist in Werbematerialien sogar von einer sofortigen Gültigkeit von Handy-Tickets die Rede. Zur Überprüfung des Zeitraums dient ein Countdown, der sich im Untermenü der Handy-App befindet und die zwei Minuten herunterzählt. Für die Nutzer von Handy-Tickets bedeutet das im Zweifelsfall, zwei Minuten sinnlos am Bahnsteig zu stehen und den Zug zu verpassen.


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