Ob und wie andere Verkehrsbetriebe diese Regel anwenden, ist derzeit nicht bekannt. In sozialen Netzwerken berichteten jedoch bundesweit Leser davon, dass sie wegen Missachtung der Regel erwischt wurden – allerdings meist mit dem kulanten Hinweis, das nächste Mal die Frist abzuwarten. Wer Handytickets nutzt, sollte sich deshalb umfassend über die Nutzungsbedingungen informieren. Zwischenzeitlich hat der BVG durch die mediale Aufmerksamkeit in seiner FAQ deutlich gemacht, dass der Counter lediglich als Beurteilungshilfe für die Kontrolle diene und die Gültigkeit des Tickets zeitlich mit der Ausstellung beginne – diese müsse jedoch in jedem Fall vor dem Fahrtantritt erfolgen. Die bei Straßenbahnen übliche Regel, dass das Ticket im Zug erworben werden kann, gilt für das Handyticket nicht.
Die derzeitige Lage könnte technisch einfach gelöst werden. Zum einen arbeitet der Ticket-Server der Verkehrsbetriebe sekundengenau, was eine klare Bestimmung ermöglicht, ob das Ticket rechtzeitig vor Fahrtantritt erworben wurde. Auf den Minuten-Countdown könnte dann verzichtet werden. Zum zweiten könnten auch die GPS-Daten mitgespeichert werden, aus denen im Zweifelsfall ersichtlich wäre, ob das Ticket vor Betreten des Verkehrsmittels gekauft wurde. Die jetzige Situation geht zu Lasten der Kunden und trägt nicht zur Abschaffung von Papiertickets bei. Ein kundenfreundliches und nachhaltiges Vorgehen sind anders aus.