Wichtigste Grundlage für das Siegel sind neben den Vorgaben des EuGH und BGH auch einige auf dieser Basis von Microsoft selbst definierte Kriterien für die Auditierung gebrauchter Softwarelizenzen. Dazu zählt unter anderem auch ein eindeutiger Nachweis der Herkunft und Unbrauchbarmachung durch den Erstbesitzer, den U-S-C seinen Kunden gemeinsam allen relevanten Informationen zur Rechtekette in Form der vom Erstbesitzer unterschriebenen Vernichtungserklärung inklusive der Original-Vertragsnummern mitgibt. Diese Offenheit soll es den Kunden ermöglichen, schnell und sicher selbst abschätzen und gegebenenfalls auch nachprüfen zu können, dass die von ihm erworbenen Lizenzen tatsächlich einwandfrei sind.
Auch wenn manche Anbieter und Juristen bezweifeln, ob all diese Punkte rechtlich so durchsetzbar sind, liegt das Risiko hier letztendlich doch bei den Kunden. Da sie sich bei gebrauchter Software nicht auf einen gutgläubigen Kauf berufen können, sind sie im Zweifelsfall selbst in der Pflicht, die Rechtmäßigkeit nachzuweisen. Gerade hier soll sich das Prüfsiegel mit seinen dahinter stehenden handfesten Kriterien von rein auf Vertrauen basierenden Versprechungen unterscheiden und den Kunden so ein sicheres Entscheidungskriterium bieten.
»Skeptisch sollte man sofort werden, wenn ein Anbieter von Gebrauchtsoftware auf nachträgliche Nachweise – also erst im Falle eines Lizenz-Audits – vertröstet oder die Software zu erstaunlich niedrigen Preisen anbietet«, warnt U-S-C und argumentiert »Das ist nicht anders als beim Gebrauchtwagenkauf: Das Vorhandensein korrekter Papiere ist ein Muss und ein ungewöhnlich niedriger Preis gemahnt zur Vorsicht! Auch bei gebrauchter Software können sich vermeintliche Schnäppchen letztlich als teures Vergnügen erweisen.«