EU-Geldwäscherichtlinie

Überwachung des Zahlungsverkehrs

3. Januar 2018, 14:37 Uhr | Andreas Dumont
© B. Plank/ imBILDE.at - Fotolia

Kritiker sehen durch die überarbeitete Geldwäscherichtlinie der EU die Privatsphäre vieler Bürger bedroht.

Der kurz vor Weihnachten geschlossene Kompromiss zur »Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung« stößt auf Widerstand: Netzorganisationen und Juristen monieren, dass Finanzinstitute etwa Belege zu sämtlichen Transaktionen bis maximal zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf Vorrat speichern müssen. Der Zahlungsverkehr werde damit zukünftig fast vollständig überwacht. Datenschützer warnen, dass sich mit den gespeicherten Transaktionsbelegen umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellten lassen. Dazu passen auch die Bestrebungen, das – anonyme – Bargeld zurückzudrängen und am besten gleich ganz abzuschaffen. Wolfgang Schäuble etwa will eine europaweite Grenze von 5.000 Euro bei Barzahlungen durchsetzen.

Zudem ist die Geldwäscherichtlinie nicht nur auf Banken beschränkt, sondern betrifft auch Makler, Steuerberater, Notare, Casinos und Börsen, auf denen Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum gehandelt werden. Kryptobörsen wie bitcoin.de sind demnach künftig dazu verpflichtet, ihre Kunden eindeutig zu identifizieren und die Daten gegenüber Behörden offenzulegen.

Eine EU-Richtlinie hat jedoch anders als eine EU-Verordnung nicht per se Gesetzeskraft, sondern muss zunächst in nationalem Recht abgebildet werden. Bevor die neuen Regeln aber in nationales Recht umgesetzt werden, müssen sie noch von den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament angenommen werden. Das kann bis zu 18 Monate dauern. Und da die Regeln der Richtlinie nur schwer mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vereinbar sein dürften, werden ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung auch hier die Richter das letzte Wort haben.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Europäische Union

Matchmaker+