Die EU-Datenschutzgrundverordnung war nach zweijähriger Übergangszeit europaweit am 25. Mai offiziell in Kraft getreten. Auch für die Behörden sind damit erheblich mehr Aufgaben hinzugekommen. Wenn man wisse, wie die Aufsichtsbehörden tatsächlich ausgestattet seien, ergebe sich schon ein Bild wie David gegen Goliath, sagte Thiel. 50 Mitarbeiter seien für rund 300.000 Unternehmen zuständig.
Die Zahl der Anfragen von Bürgern sei nach dem 25. Mai förmlich explodiert, sagte Thiel. Viele seien etwa auch von Arztpraxen und Apotheken gekommen - »für uns völlig unerwartet«. Zudem sind die Rechte von Beschwerdeführern deutlich gestärkt worden, die Behörden müssten nun alle einschließlich eines Rechtsbehelfs angemessen und zügig bewerten. Die Zahl der Beschwerden hätten sich seither versechsfacht.
Im Nachhinein werde klar, dass das neue Regelwerk auch von Seiten der Politik deutlich stärker hätte beworben werden müssen. Viele Unternehmen hätten sich allein gelassen gefühlt. Aber es gebe auch eine andere Seite der Medaille: So habe ihre Behörde frühzeitig damit begonnen, Unternehmen für das neue Regelwerk zu sensibilisieren. »Da wurde zunächst aber eigentlich immer abgewunken.« Erst Ende 2017 seien dann die angebotenen Informationskurse überfüllt gewesen.