Offenbar sahen die Bundesrichter begründeten Anlass zu dieser klaren Formulierung. Denn gleichzeitig ermahnten sie die Softwarehersteller ebenso deutlich, irreführende Aussagen zur Aufspaltung von Volumenlizenzen in Zukunft zu unterlassen. Darüber hinaus räumten sie auch noch mit einer weiteren immer wieder vorgebrachten Verunsicherungstaktik der Hersteller auf, die insbesondere Usedsoft betrifft. Um einen sauberen Herkunftsnachweis gemäß den Anforderungen des EuGH zu gewährleisten, setzt das Unternehmen schon lange auf notarielle Testate. Immer wie- der hatten Softwarehersteller diese Praxis als nichtig oder irreführend bezeichnet. Der BGH urteilte jedoch, die Testate seien »nicht irreführend«, werde mit ihnen doch dem Kunden das Recht zur Nutzung der Computerprogramme der Klägerin verschafft.
Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider freute sich über die klaren Worte und bezeichnete sie als Triumph für den freien Handel. »Nun kann kein Software-Hersteller mehr behaupten, seine Lizenzen dürften nicht gebraucht gehandelt werden«, so Schneider. Der Software-Gebrauchtmarkt könne nun endlich voll durchstarten. Und genau das tut er auch. So verzeichnete etwa Usedsoft in den letzten Jahren Zuwachsraten von jeweils 50 Prozent jährlich.