Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte das Spannungsfeld zwischen Transparenz auf der einen und dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen auf der anderen Seite das Oberlandesgericht (OLG) München beschäftigt. Auch hier wurde Google verpflichtet, Links zu Inhalten zu löschen, die Unwahrheiten über ein Unternehmen verbreiteten. Auch hier sagte Google die Löschung zu, verwies aber wie im Fall der Stiftung Warentest auf Lumendatabase.org. Die Münchner Richter gelangten zur der Auffassung, dass Google auch die Verlinkung auf Lumendatabse zu unterlassen habe. Trotz diesem und weiteren Verboten verlinkt der Suchmaschinen-Konzern weiter auf Lumendatabase. Google begründet das gegenüber Finanztest mit der fehlenden Rechtskraft der Urteile. Der Konzern kann dabei, trotz seiner Verstöße gegen deutsche Gerichtsurteile, entspannt bleiben. Durch den Hauptsitz im Ausland sind die möglichen 250.000 Euro Bußgeld pro Urteilsverstoß nur schwer oder gar nicht einzutreiben.<