Youtube ist ein Medium für Bürgerjournalismus. So schätzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Videoplattform ein und wirft der Türkei mit ihrem Verbot einen Verstoß gegen Menschenrechte vor.
»Eine Blockade der YouTube-Zugänge ohne rechtliche Grundlage hat das Recht auf Empfang und Verbreitung von Informationen verletzt«, lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschnrechte im Fall der mehr als zweijährigen Youtube-Blockade in der Türkei. Von Mai 2008 bis Oktober 2010 hatte ein Gericht die Plattform in der Türkei per Entscheid blockieren lassen. Die Richter bezogen sich auf rund ein Dutzend Videos, die allesamt den türkischen Gründervater Mustafa Kemal Atatürk beleidigt haben sollen. Geklagt hatten damals drei Rechtswissenschaftler aus Ankara.
In seiner am Dienstag getroffenen Entscheidung stufte der Europäische Gerichtshof Yotube als journalistisches Medium ein. Die Richter erklärten, Youtube habe »die Entstehung eines Bürgerjournalismus ermöglicht, der die Verbreitung politischer Informationen erlaubt, die von den traditionellen Medien ignoriert werden.« Deshalb sei die Blockade ein Eingriff in die Informationsfreiheit des Einzelnen, auch wenn sie sich nicht explizit gegen ihn selbst richte.
Als Indiz kam hinzu, dass im selben Zug mit der Youtube-Blockade der Zugang zu tausenden anderen Websites gesperrt wurde, über die Tonbandaufnahmen mit Korruptionsvorwürfen gegen den amtierenden Präsidenten Erdogan verbreitet worden waren. Die Richter werteten diesen Umstand als Zeichen für den zunehmenden autoritären Stil der Regierung.