1. Standort des E-Mail-Sicherheitsdienstleisters Bei der Auslagerung von E-Mail-Sicherheitsdienstleistung ist der Standort des Dienstleisters entscheidend, da sich die gesetzlichen Regelungen im Bereich Datenschutz zum Teil erheblich unterscheiden. Hier spielen auch Zugriffsmöglichkeiten auf gehostete Daten, beispielsweise auf Basis des US-amerikanischen Patriot Act, eine Rolle. Die Nutzung von US-Anbietern ist daher vor allem für europäische Unternehmen riskant, während deutsche, aber auch andere EU-Anbieter, durch die strenge Gesetzgebung in ihren Ländern höchste Datenschutzstandards gewährleisten. Foto: white/Fotolia