»Hitzefrei, wie man das aus der Schule kennt, gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht. Allerdings ist es für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, Pflicht der Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter umzusetzen«, sagt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU.
Das könnten zum Beispiel sein:
- Arbeitszeiten an die Sonnenstrahlung anpassen
- Arbeitsplätze mit Schattenspender versehen
- Baumaschinen und Fahrzeuge mit Klimaanlage bereitstellen
- für eine gute Belüftung der Arbeitsbereiche sorgen
- ausreichend Getränke zur Verfügung stellen