Dieseldilemma

Diesel in Not, Rechenzentren in der Schwebe?

15. Oktober 2018, 11:20 Uhr | Autor: Carl Michael Liesener / Redaktion: Axel Pomper
© NTC

Während alle Welt über Dieselmotoren in der Automobilindustrie und ihre mögliche Abschaffung spricht, machen sich bisher nur wenige Verantwortliche Gedanken über die Zukunft dieser Antriebsart in anderen Branchen. Dabei sind durchaus sensible Bereiche wie die Notstromversorgung betroffen.

Der Dieselskandal in der Automobilindustrie sorgt schon seit langem für Schlagzeilen. Doch kaum jemand fragt sich, welche Branchen und Produkte, Firmen und Verbraucher eigentlich noch unter den Auswirkungen zu leiden haben. Dabei betreffen die gesetzlichen Änderungen viele verschiedene Branchen, unter ihnen die Landwirtschaft, Rüstung, Seefahrt und das Caravaning. Hinzu kommen Hunderte von Unternehmen, die Notstromaggregate benötigen, allen voran Rechenzentren und Krankenhäuser.

Am Anfang war das Auto

Begonnen hat alles 2005 bei VW – mit dem ersten Einsatz einer Manipulations-Software in Diesel-Fahrzeugen, die in der Lage war, die Abgasprüfung der amerikanischen Zulassungsbehörden auszutricksen. Mehr als 480.000 Fahrzeuge sollen laut der ZEIT allein in den USA inzwischen betroffen sein. Und so ist es kein Wunder, dass allerorts „dicke Luft“ herrscht und das Thema Diesel heiß diskutiert wird.

So hatte sich Rudolf Diesel den Werdegang seines Verbrennungsmotors sicher nicht vorgestellt, als er ihn 1893 zum Patent anmeldete. Ist der Diesel 125 Jahre später tatsächlich ein Auslaufmodell? Das steht noch lange nicht fest. Doch die neuen Regelungen mit ihren Abgasmesszyklen bringen die Autohersteller in Not: Sie können ihre schon produzierten Fahrzeuge nicht (mehr) verkaufen. Allein VW schickte bereits 300.000 Diesel-Fahrzeuge für 7,4 Mrd. Dollar buchstäblich in die Wüste. Weitere 20.000 Fahrzeuge stellte der Konzern jüngst auf dem erneut durch den TÜV gefallenen Berliner Pannen-Flughafen BER ab. Not macht eben erfinderisch.

Ab in die Wüste mit Notstrom-Dieselaggregaten?

Auch Notstromaggregate in Rechenzentren sind mit Diesel-Motoren als Antriebsmaschinen bestückt. Und sollen, ebenso wie Diesel-Motoren in Autos, nach Beschluss der EU (Richtlinie 2015/2193) ab dem 01.01.2019 einer neuen Emissionsbegrenzung unterliegen. Was bedeutet das für Hersteller und Nutzer von Notstromdiesel-Aggregaten? Müssen sie nun wie VW alle Aggregate in die Wüste schicken? Die Antwort darauf lässt noch auf sich warten. Die Bundesregierung hat es bisher nicht geschafft, die besagte EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.

Und so bewegt sich die Abgasnachbehandlung auch bei Notstromaggregaten derzeit im luftleeren Raum. Obwohl die Automobilwelt – allen voran die Nutzfahrzeugbranche – schon aufgezeigt hat, dass sehr wohl Optionen vorhanden sind, mit denen sich die Emissionen wirkungsvoll reduzieren lassen. Dazu zählen Diesel-Oxidationskatalysatoren (DOC), die das giftige Kohlenmonoxid in Wasser und Kohlendioxid umwandeln; Dieselpartikelfilter (DPF), die Ruß und Staub herausfiltern und SCR-Katalysatoren (selektive katalytische Reduktion), die Stickoxide in Wasser, Sauerstoff und reinen, harmlosen Stickstoff überführen.

Der Möglichkeiten gibt es also viele, auch in Kombination. Und sie sind technisch bereits verfügbar und in der Automobilbranche im Einsatz. Engagierte Anbieter von Notstromtechnik haben die Techniken sogar schon adaptiert. Nicht zuletzt, weil die moderne Technik einen entscheidenden Vorteil mit sich bringt: Wird sie richtig dimensioniert und einsetzt, ist das, was aus dem Auspuff herauskommt, sogar sauberer als das, was der Motor an Luft aus der Umgebung für die Verbrennung bezieht.

Doch derzeit ist eben noch nicht einmal eine klare Vorgabe da, welche Emissionsgrenzwerte einzuhalten sind. Bekannt wurde bislang lediglich ein Entwurf der überarbeiteten Verwaltungsvorschrift TA-Luft (Umsetzung der MCPD, europäisches Gesetz), der statt auf eine effektive, umwelt- und gesundheitsfreundliche Gesamtlösung zu setzen, nur auf den Einsatz von Dieselpartikelfiltern abstellt.

Keine Gesetzesvorlage, keine Aktionsmöglichkeiten?

Ohne klare Vorgaben besteht für alle Beteiligten die Gefahr, später nachbessern und höhere Kosten in Kauf nehmen zu müssen. Aus diesem Grund bleiben viele Betroffene in Wartestellung. Mit Folgen: Die Zeit läuft nicht nur denjenigen davon, die eine Anlage, ein Gebäude oder ein Rechenzentrum planen (Ingenieur- und Planungsbüros sowie ihre Auftraggeber). Sondern auch denen, die ihren Bestand an Notstromaggregaten bis zum Jahreswechsel nachrüsten oder erneuern müssen. Natürlich wird es für bestehende Anlagen Bestandsschutz und eine Übergangsregelung geben. Doch über kurz oder lang ist auch bei Altanlagen eine nachträgliche Umrüstung unumgänglich.

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