EU-Verordnung

Hardware-Laufzeiten sollen länger werden

1. Juli 2021, 11:32 Uhr | Lukas Steiglechner
© tashatuvango - fotolia

Seit März 2021 gilt eine EU-Verordnung, die einen längeren Betrieb von Servern in Rechenzentren ermöglichen soll. Dadurch sollen Ressourcen geschont werden, was wiederum der Umwelt zugutekommt. Unternehmen können so mehr Freiheit bei der Gerätewartung erhalten.

Als Teil der Ökodesign-Richtlinie hat die EU die Verordnung 2019/424 verabschiedet. Ziel der Ökodesign-Richtlinie ist es, dass Produkte bei der Herstellung weniger Ressourcen und im Betrieb weniger Energie verbrauchen sowie weniger Emissionen und weniger Abfall produzieren. Die Verordnung soll diese Ziele bei Servern in Rechenzentren erreichen. Dabei soll eine längere Nutzungsdauer der Hardware erreicht werden. So sind Hersteller von Servern verpflichtet, ihre Geräte länger mit Sicherheits- und Firmware-Aktualisierungen zu versorgen.

Konkret heißt es in der Verordnung, dass „die neueste verfügbare Version der Firmware für einen Zeitraum von mindestens acht Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts eines bestimmten Produktmodells kostenlos oder zu fairen, transparenten und nichtdiskriminierenden Kosten zur Verfügung gestellt“ werden muss. Die letzte verfügbare Sicherheitsaktualisierung der Firmware müssen OEMs sogar kostenlos anbieten.

Zwar gibt es Ausnahmen in der Verordnung, doch dürften etwa 80 bis 90 Prozent der in Rechenzentren eingesetzten Geräte betroffen sein. Die neuen EU-Vorgaben gelten mit Wirkung für die Zeit „zwei Jahre nach Inverkehrbringen des ersten Produkts eines bestimmten Produktmodells“. Wenn ein OEM also eine neue Modellreihe auf den Markt bringt, kann er über die Konditionen, wie er aktualisierte Firmware-Versionen bereitstellt, die ersten zwei Jahre frei bestimmen. Dann greift die Verordnung.

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Möglichkeiten für Unternehmen

Durch die Verordnung haben Unternehmen die Gewissheit, dass sie künftige Server-Modelle über viele Jahre ohne Sicherheitseinbußen nutzen können. Damit entfällt ein Argument für den vorzeitigen Austausch von technisch einwandfreier und performanter Hardware. Zudem wirkt sich die EU-Verordnung auf die Neuanschaffung von Hardware aus. Denn üblicherweise möchten die Hersteller mit dem Verkauf ihrer Geräte zugleich möglichst langfristige Wartungsverträge abschließen. Diese waren bisher oft Voraussetzung dafür, dass die Hersteller ihre Firmware zur Verfügung stellten. Das ändert jetzt die EU-Verordnung.

„Das schafft für IT-Abteilungen und Unternehmen mehr Flexibilität bei der Wahl der Wartung“, so Klaus Stöckert, CEO der Technogroup IT-Service und Member of the Executive Board der Evernex. „Wer sich nicht durch langfristige Verträge binden will, kann auf herstellerunabhängige Wartung setzen. Die Analysten von Gartner beziffern das Einsparpotenzial beim Wechsel von der Herstellerwartung zu Third-Party Maintenance auf bis zu 70 Prozent. Ein Argument, das für viele Unternehmen gerade in der jetzigen Situation einen Gedanken wert sein dürfte.“


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