Die aktuell im Markt angebotenen Videosysteme beziehungsweise -Plattformen werden in folgenden Bereichen eingesetzt:
Distance Learning beziehungsweise Training: Die ist wahrscheinlich der einfachste Business-Case zur Rechtfertigung einer Investition in ein unternehmensweites Videosystem. Durch eine solche Lösung lassen sich Informations- und Schulungsvideos jederzeit und von jedem Arbeitsplatz abrufen. Der Fernunterricht ist ein eindeutig definierter Begriff und sorgt für die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen kann. Fernlehrgänge können also durchaus Präsenzseminare umfassen, doch der überwiegende Teil des Lernstoffs wird räumlich getrennt vom Lehrer, also individuell und unter freier Zeiteinteilung, bearbeitet. Mit Hilfe des Fernunterrichts können verschiedene Bildungsziele erreicht werden, zum Beispiel: Schulabschlüsse, berufliche Qualifikationen und Spezialisierungen und Hochschulzertifikate.
Aufzeichnung von Besprechungen für die spätere Wiedergabe: Videokonferenzen stellen eine eigenständige Kommunikationssituation dar, die nicht bloß auf der Mitte zwischen traditioneller Telefon- und Face-to-Face-Kommunikation liegt. Das wichtigste Problem ist dabei, dass aufgrund der Mitarbeiter, die an räumlich getrennten Standorten arbeiten, nicht immer alle zur Videokonferenz eingeladenen Mitarbeiter an der Session teilnehmen können. Wer nicht an einer Sitzung teilnehmen kann, möchte diese jedoch zu einem späteren Zeitpunkt sehen. Die Aufzeichnung von Videokonferenzen stellt jedoch einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Einzelner dar, da bei diesem Verfahren mit dem Bild einer Person personenbezogene Daten erhoben werden und nicht immer bekannt ist, wer die aufgenommenen Bilder beziehungsweise Tonobjekte sieht und hört und damit auch weiter verwertet. Daher sollte es selbstverständlich sein, dass bei Videokonferenzen alle Teilnehmer wissen, dass eine Videokonferenz stattfindet und wann ihr Bild, wohin übertragen wird und, ob möglicherweise die Konferenz gespeichert wird. Empfehlenswert ist, dass die Teilnehmer auf einen Bildschirm wahrnehmen können, welchen Bildausschnitt die Gesprächspartner gerade sehen. Jeder Teilnehmer muss mit seiner Teilnahme an dieser Konferenzform einverstanden sein. Ist das Betreten eines Raumes, in dem eine Videokonferenz stattfindet, nicht gänzlich ausgeschlossen, sollte vor dem Raum sichtbar der Hinweis auf die stattfindende Videokonferenz platziert sein. Da dieser Bereich viele rechtliche Tretminen beinhaltet empfiehlt sich vor der Aktivierung dieser Funktion auf der Videoplattform die rechtliche Abklärung mit einem Fachanwalt und dem Betriebsrat.
Nutzung von Anwendern generierter Inhalte: Prinzipiell sind alle Mitarbeiter im Unternehmen in der Lage, Videoinhalte zu erstellen, zu ändern oder zu ergänzen. Oft wird diese Möglichkeit von den Anwendern in Form von Corporate-Blogs, Projekt-Wikis oder Microblogs zur transparenten Kommunikation wahrgenommen. Diese Fähigkeit der Anwender, Inhalte, wie Texte, Bilder, Videos oder Dokumente in einem Kontext gemeinschaftlich zu organisieren führt dazu, dass mehr Informationen und Wissen allgemein zugänglich abgelegt wird. Durch solche Projekte entstehen Wissensinseln, die über das Intranet schnell durch andere Mitarbeiter gefunden und genutzt werden können. Ermöglicht ein Unternehmen seinen Mitarbeitern die Nutzung ihre auf den Smartphones oder mit PC-Kameras aufgenommenen Videos, zum Austausch unter Kollegen oder mit Kollegen außerhalb der Firma, dann entsteht innerhalb des Unternehmens eine Art „YouTube Service“.
Viele Unternehmen fürchten jedoch den Missbrauchs der Videoplattformen und die dadurch entstehenden rechtlichen Konsequenzen. Aus diesem Grund sollte sich in den Firmen eine Fachgruppe bilden, die sich mit den Auswirkungen der Videotechnik auf die Bereiche „Sicherheit, Authentisierung, Autorisierung, Archivierung, Recht und Haftung“ detailliert auseinandersetzt. Zwangsläufig müssen die möglichen Business-Cases und Strategien für die Nutzung der Videokommunikation im jeweiligen Unternehmen an die Realität angepasst werden.