Nach der Grundgesetzänderung muss der bereits ausgehandelte Digitalpakt noch unterzeichnet werden. Das ist die bereits ausgehandelte Vereinbarung von Bund und Ländern über die Bundeshilfe von fünf Milliarden Euro. Danach können die Schulträger, also etwa Kommunen, bei den Ländern Förderanträge stellen, hieß es.
In Baden-Württemberg zum Beispiel soll mit den Bundesmitteln vorrangig WLAN an die Schulen gebracht werden, wie das Landesbildungsministerium mitteilte. Rein rechnerisch könnte das Land mit 142.000 Euro pro Schule oder 433 Euro pro Kind profitieren. Aus Rheinland-Pfalz hieß es, eingebunden würden auch Eltern- und Schülervertreter.
Genutzt werden können die Mittel zum Beispiel auch für Anzeigegeräte wie Whiteboards, für Personalkosten für Systemadministratoren und für Endgeräte. Bis zu eine von den fünf Milliarden sollen auch in Laptops, Notebooks und Tablets fließen - jede einzelne Schule soll dafür bis zu 25.000 Euro bekommen können.
Lorz machte darauf aufmerksam, dass die Länder bei der Schuldigitalisierung nicht bei null anfangen. »Die Kultusminister der Länder haben sich bereits seit längerem auf dem Weg gemacht, der großen Herausforderung des digitalen Wandels zu begegnen, mit denen die allgemein- und berufsbildenden Schulen konfrontiert sind.«