Der Telefonanlagen-Hersteller Auerswald hat ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet. Die entsprechenden Anträge wurden vom Amtsgericht Braunschweig am 29. Juli genehmigt.
Auerswald hat ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet. Dies geht aus einer Pressemeldung des Unternehmens hervor. Konkret stellte die Geschäftsführung die entsprechenden Anträge für die Auerswald GmbH & Co. KG und das verbundene Unternehmen Auerswald Gesellschaft für Datensysteme mbH. Die Genehmigung der Anträge durch das Amtsgericht Braunschweig erfolgte am 29. Juli.
Durch dieses Verfahren wolle das Unternehmen eine finanzielle Neuausrichtung durch eine tragfähige Sanierung erreichen. Der Geschäftsbetrieb der beiden Gesellschaften laufe uneingeschränkt weiter. Auch stünden alle Ansprechpartner zur Verfügung und Kunden würden wie gewohnt beliefert.
Die rund 110 Mitarbeiter:innen seien von den Verantwortlichen über den aktuellen Stand in Kenntnis gesetzt worden. Die Gehälter seien durch das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Geschäftsführer Christian Auerswald sagt: „Wir richten unsere Unternehmensgruppe für die Zukunft aus. Daher haben wir frühzeitig den Weg der Eigenverwaltung gewählt, um unsere Auerswald Gruppe zu erhalten. Unsere Kunden und Geschäftspartner können sich weiterhin auf uns verlassen – wir stehen ihnen wie gewohnt zur Seite und entwickeln passgenaue Lösungen.“
Als Gründe für die Schieflage nennt Auerswald die schwache Konjunktur, die Folgen der Coronapandemie sowie den Ukraine-Krieg. So hätten unter anderem hohe Energie- und Rohstopffpreise, aber auch anhaltende Unterbrechungen von Versorgungsketten zu einer verstärkten Investitionszurückhaltung bei den Abnehmern der Produkte gesorgt.
Beim Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung handelt es sich um ein Insolvenzverfahren, bei dem das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters weiterhin selbst die Kontrolle über seine Sanierung behält. Somit kann der Unternehmer sein Unternehmen weiterhin selbst lenken, er wird dabei jedoch von einem vom Gericht bestellten Sachwalter überwacht. Ziel dieses Verfahrens sei der Erhalt des betroffenen Unternehmens.