Fehlende Verbrauchsangaben oder Verstöße gegen das ElektroG: Die Deutsche Umwelthilfe mahnt ab, was das Zeug hält - und verdient damit gutes Geld, kritisieren Städte und der Handel. Der BGH sieht darin keinen Verstoß.
Abmahnverein unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes, so sehen viele Kritiker die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Seit Jahren geht dieser Verein hart gegen Industrie und Handel vor. Im Kampf gegen zu hohe Emissionen springt die Umwelthilfe Anwohnern zur Seite und bringt angesichts der Klagefreue den Städtebund auf die Palme. Sonntagsreden zum Klima- und Emissionsschutz überlässt die DUH Politikern. Die Verbraucherschützer indes fahren seit Jahren schweres juristisches Geschütz auf. Wo sie Verstöße gegen Verbraucher- und Umweltschutzgesetze feststellen, und sie stellen im Zuge ihrer systematischen Internetsuche nach inkorrekten oder fehlenden Angaben sehr viele Mängel fest, sind sie mit Abmahnungen schnell bei der Hand.
So wie im Fall eines Autohauses bei Stuttgart. Der Händler hatte Verbrauchs- und Emissionsangaben eines PKW im Internet nicht dargestellt und wurde von der DUH deswegen abgemahnt. Der Händler sah darin einen Rechtsmissbrauch der Abmahnungen und unterstellte der Umwelthilfe Profitabsichten und eine unzulässige Querfinanzierung. Er zog bis vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Tatsächlich finanziert die DUH laut ihres Jahresberichts 2018 mehr als ein Viertel ihres Gesamtetats von 8,3 Millionen Euro durch Abmahngebühren oder Konventionalstrafen. Rund 280 Mitgliedern des Vereins stehen zirka 100 Festangestellte bei der Umwelthilfe gegenüber.
Der BGH sieht nach dem Urteil von Donnerstag indes keine Anhaltpunkte gegen ein rechtsmissbräuchliches Verhalten und wies die Klage des Autohändlers zurück (Az. I ZR 149/18).
Damit kann die DUH ihre harte Linie gegen Verstöße von Verbraucherschutzgesetzen fortführen. Erst kürzlich bestätigte auch das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe für weitere fünf Jahre. Industrie, der Handel und Städte müssen weiter mit der harten Linie der DUH rechnen, wenn sie gegen Gesetze verstoßen.