Rücknahme von Elektroaltgeräten

ElektroG: Übergangsfrist läuft am 24. Juli aus

11. Juli 2016, 13:51 Uhr | Daniel Dubsky

Die neunmonatige Übergangsfrist für das im vergangenen Oktober in Kraft getretene ElektroG läuft am 24. Juli aus. Ab dann müssen Händler alte Elektronikgeräte kostenfrei zurücknehmen.

Um Verbrauchern mehr Möglichkeiten einzuräumen, ihre alten Elektrogeräte fachgerecht entsorgen zu lassen, wurde im vergangenen Herbst das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) überarbeitet. Es verpflichtet sowohl stationäre als auch Online-Händler, sogenannte Elektroaltgeräte (EAG) zurückzunehmen. Eine neunmonatige Übergangsfrist sollte dem Handel Zeit geben, die neue Regelung umzusetzen – sie läuft am 24. Juli dieses Jahres aus.

»Obwohl die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte seit Monaten bekannt ist, trifft sie viele Händler immer noch unvorbereitet«, hat Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft, festgestellt und mahnt: »Wer mögliche Verbraucherklagen vermeiden will, sollte sein Geschäft umgehend auf die Rücknahmepflicht einstellen.« Diese gilt für Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern sowie Online-Händler mit einem Lager mindestens dieser Größe. Sie müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen, wenn Kunden ein gleichartiges Neugerät kaufen – oder das Altgerät eine Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern besitzt. Kleingeräte müssen also in jedem Fall vom Händler angenommen werden, auch wenn der Kunde kein neues Modell erwirbt.

Die Rücknahme muss laut Gesetzestext am Ort der Abgabe des Neugerätes oder in der unmittelbaren Nähe erfolgen, das heißt im Ladengeschäft oder dessen Umgebung oder sogar am Lieferort. Wenn der Händler die Ware ausliefert, hat er das alte Gerät mitzunehmen – vorausgesetzt, der Käufer hat ihm diesen Wunsch bei Abschluss des Kaufvertrags mitgeteilt. Online-Händler müssen dem Gesetz zufolge »geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer« schaffen. Möglich sind etwa Kooperationen mit dem stationären Handel oder die Abholung von Altgeräten.

Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE) weist darauf hin, dass die Rücknahmepflichten auch für B2B-Händler gelten. Da diese nicht an private Haushalte verkaufen, fällt die Rücknahme von Altgeräten beim Neukauf zwar weg, doch bei kleinen Geräten gelten für sie dieselben Pflichten wie für B2C-Händler. Es gebe allerdings noch viele Fragen aus der Praxis, die nicht geklärt seien, kritisiert der VERE. Etwa wie Händler ihre Sammelmengen nach Gewicht und Gerätekategorien melden sollen, wenn sie von ihren kommunalen Sammelstellen keine entsprechenden Wiegenoten erhalten.


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