Zahlungsunfähigkeit durch die Strafe
- EU bestraft Display-Hersteller
- Zahlungsunfähigkeit durch die Strafe
Auch wenn sich noch nicht alle betroffenen Display-Hersteller zu den ihnen auferlegten Bußgeldern geäußert haben, steht jetzt schon fest, dass sie einige nicht akzeptieren wollen. So kündigte beispielsweise LG Electronics nach der Verkündung des Strafmaßes an, eine Klage gegen die Entscheidung zu erwägen. Der südkoreanische Display-Spezialist soll 215 Millionen Euro bezahlen, die zweithöchste der Strafen. »LG Diplay gesteht die unrechtmäßigen Handlungen der Vergangenheit ein und respektiert in dieser Hinsicht die Regulierungsautorität der Europäischen Kommission«, hieß es von Seiten des Unternehmens. Allerdings vermute man, dass es verfahrensrechtliche Probleme bei den Ermittlungen gegeben habe, die das Urteil aushebeln könnten.
Laut Almunia haben einige der anderen Hersteller auch versucht ihrem Bußgeld zu entgehen, indem sie nach der Zustellung der Strafbescheide behaupteten, die Summe nicht aufbringen zu können und somit durch die Strafe zahlungsunfähig zu werden. Eine genauere Überprüfung der wirtschaftlichen Lage dieser Unternehmen zeigte jedoch, dass dies lediglich eine Schutzbehauptung war. Die Kommission beschloss daraufhin, eine Verringerung oder Stundung der Strafe »war nicht gerechtfertigt«.
Grundsätzlich kann die Kommission in einem Fall von gesetzes- und wettbewerbswidrigem Verhalten bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens als Strafmaß festlegen. Ingesamt gab es dieses Jahr bereits sieben Kartellentscheidung der Kommission, in denen insgesamt Bußgelder von über drei Milliarden Euro verhängt wurden.