Urteil des EuGH

Intel bleibt auf Milliardenstrafe sitzen

16. Juni 2014, 14:01 Uhr | Lars Bube
Intels Klage gegen eine milliardenschwere Kartellstrafe wurde vom EU-Gericht abgewiesen. (Bild: Intel)
© Intel

Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte die Kartellstrafe gegen Intel in Höhe von 1,06 Mrd. Euro.

--- canonical[http://www.elektroniknet.de/halbleiter/sonstiges/artikel/109873/] ---Nach Erkenntnissen des Gerichts der Europäischen Union habe Intel im Zeitraum von 2002 bis 2007 eine Strategie zum Marktausschluss des Wettbewerbers Advanced Micro Devices (AMD) umgesetzt. Seine beherrschende Stellung auf dem Weltmarkt für x86-Prozessoren habe Intel missbraucht, indem es vier führenden Computerherstellern sowie der Media-Saturn Holding Rabatte gewährte und Zahlungen leistete um die Verwendung und den Vertrieb von Intel-Prozessoren anzukurbeln. Außerdem habe Intel an drei Computerhersteller Zahlungen geleistet, die an die Bedingung von verspätetem oder eingeschränktem Vertrieb von AMD-Prozessoren geknüpft waren. „Intel hat Millionen europäischen Verbrauchern geschadet, indem es viele Jahre lang gezielt versucht hat, Wettbewerbern den Zugang zum Computerchip-Markt zu verwehren“, so die damalige EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

Mit seiner Klage forderte Intel die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission sowie eine „erhebliche Herabsetzung“ der Geldbuße. Das EU-Gericht sah jedoch keinen Anlass, die Kartellstrafe gegen Intel zu reduzieren. Das Gericht ist der Ansicht, "dass keines der von Intel vorgebrachten Argumente den Schluss zulässt, dass die verhängte Geldbuße unverhältnismäßig wäre." Auf Seiten des Chipherstellers zeigte man sich auf Anfrage der Elektronik "sehr enttäuscht" von der Entscheidung. Es sei ein komplizierter Fall, weshalb man das Urteil nun zunächst sichten werde.

Die Geldbuße entspricht 4,15 % des Jahresumsatzes von Intel. Kartellstrafen können maximal 10 % des Jahresumsatzes betragen. Mit 1,06 Mrd. Euro handelt es sich um die höchste Geldbuße, die von der Europäischen Komission jemals gegen ein einziges Unternehmen wegen Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln verhängt wurde.


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