Weniger soll mehr sein: Daher wird 2019 die I-Tan-Liste wegfallen, Telefonate ins EU-Ausland verbilligt und die Pfandfreiheit für Einwegverpackungen eingeschränkt. Größer wird nur die Verwirrung um Dieselfahrverbote.
Das Jahr 2019 bringt für die Verbraucher in Deutschland wieder etliche Veränderungen. Hier eine Übersicht:
Aus für I-Tan beim Onine-Banking
Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW werden die sogenannten I-Tan-Listen für das Online-Banking wegfallen. Die per Post verschickten Papierlisten mit durchnummerierten Tan-Listen dürfen ab dem 14. September 2019 nicht mehr zur Autorisierung von Überweisungsaufträgen oder anderen Bankgeschäften verwendet werden. Denn sie erfüllen die Sicherheitsanforderungen der Zweiten Europäischen Zahlungsdienste-Richtlinie nicht.
EU-Telefonate billiger
Aus dem heimischen Netz ins EU-Ausland telefonieren soll 2019 erneut günstiger werden. Das EU-Parlament hat bereits im November neue Regeln verabschiedet, wonach Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten dürfen - egal, ob sie vom Handy oder Festnetz-Telefon aus geführt werden. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens sechs Cent gedeckelt. Formal muss zwar noch der Rat der EU zustimmen, doch dies gilt als Formsache. Die neuen Preisobergrenzen könnten bereits im Mai 2019 in Kraft treten.
Weniger Zeitdruck bei der Steuererklärung
Zwei Monate mehr Zeit haben die Arbeitnehmer künftig für ihre Steuererklärung. Wer eine Erklärung abgeben muss und diese für das Jahr 2018 selbst macht, kann sich bis zum 31. Juli Zeit lassen. Bisher war der Stichtag Ende Mai. Stellt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein alles für das Finanzamt zusammen, müssen die Unterlagen sogar erst bis zum 29. Februar 2020 eingereicht werden.
Kampf den Einwegverpackungen
Um Umweltschutz geht es auch im neuen Verpackungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt und das Recycling sowie die Vermeidung von Verpackungsabfällen in Deutschland fördern soll. Für die Verbraucher wird das vor allem dadurch spürbar, dass sie im Supermarkt oder am Kiosk künftig für noch mehr Getränke Pfand bezahlen müssen.
Waren bislang etwa Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure in Einwegverpackungen von der Pfandpflicht ausgenommen, so wird ab Januar auch dafür ein Pfand von 25 Cent fällig - auf Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent ebenso. Auch für Vanillemilch und einige Energydrinks gelte ab Januar ein Pfand, fasste die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Auswirkungen zusammen. Weiterhin kein Pfand werde auf Säfte und Wein fällig.
Zum Jahreswechsel müssen Einzelhändler laut Verpackungsgesetz zudem mit deutlich sichtbaren Hinweisschildern darüber informieren, ob die angebotenen Getränke in Einweg- oder Mehrwegverpackungen abgefüllt sind. Das soll mehr Verbraucher veranlassen, zu den ökologisch vorteilhaften Mehrwegverpackungen zu greifen.
Weniger Freudem am (Diesel-) Fahren
Viele Besitzer von Diesel-Fahrzeugen dürften mit einiger Unruhe ins neue Jahr starten. Bislang gibt es Fahrverbote nur auf zwei Straßenabschnitten in Hamburg. Doch 2019 drohen in zahlreichen weiteren Städten Fahrverbote für Selbstzünder. Betroffen sein dürften nach einer Auflistung des ADAC unter anderem Berlin, Bonn, Essen, Köln und Stuttgart.
Geschrumpfte Euro-Geldscheine
Ab dem 28. Mai werden sich die Verbraucher in Europa auch wieder an neue Banknoten gewöhnen müssen. Dann gibt die Europäische Zentralbank (EZB) die neuen 100- und 200-Euro-Scheine heraus. Diese sind mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Fälschung erschweren sollen. Außerdem haben die neuen Scheine einen praktischen Vorteil, wie den NRW-Verbraucherschützern aufgefallen ist: »Sie sind kleiner als ihre Vorgänger - und passen somit wieder besser ins Portemonnaie.« Die alten 100er und 200er Scheine bleiben aber gültig.