Im vergangenen Jahr sind massenhaft Anschlussinhaber wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing über eine Tauschbörse abgemahnt worden. Dies ergibt sich aus einer kürzlich veröffentlichten Abmahnstatistik.
Die Filesharing-Jahresstatistik 2011, die von der Initiative Abmahnwahn-Dreipage, Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. und Inqnet GmbH erhoben wurde, enthält eine aufschlussreiche Hochrechnung zu der Gesamtanzahl der verschickten Filesharing Abmahnungen. Diese basiert auf der Grundlage von über 10.349 Datensätzen von 53 Abmahnkanzleien.
Nach der vorgelegten Statistik wurden von der Kanzlei Waldorf Frommer schätzungsweise 53.690 Filesharing-Abmahnungen im Jahr 2011 verschickt. Die durchschnittliche Höhe der jeweiligen Forderung soll 956 Euro betragen haben. Die Höhe der geltend gemachten Forderungen wurde auf insgesamt 51.488.710 Euro beziffert. Auf Platz zwei dieser Statistik wurde die Kanzlei Urmann & Collegen aufgeführt. Diese soll im vergangenen Jahr 23.490 Abmahnungen verschickt haben. Die Höhe der geltend gemachten Forderung habe 657 Euro und der Gesamtwert 15.432.930 Euro betragen. Die Kanzlei Fareds soll laut dieser Statistik immerhin 20.655 Abmahnungen mit einer durchschnittlichen Höhe der geltend gemachten Forderung in Höhe von 574 Euro versendet haben. Die Gesamtforderung habe schätzungsweise 11.855.970 Euro betragen. Weitere Angaben – etwa zu abmahnenden Kanzleien, den hauptsächlich abgemahnten Werken und der Reaktion der Abgemahnten, können Sie selbst der Filesharing-Jahresstatistik 2011 entnehmen.
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Bereits die vorgelegten Zahlen der drei am meisten abmahnenden Kanzleien zeigen, dass auch im Jahre 2011 eine sehr große Zahl von Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen worden sind. Bemerkenswert ist, dass laut dieser Statistik die Kanzlei Waldorf Frommer ungefähr ein Viertel aller Abmahnungen ausgesprochen haben soll. Auch wenn die Zahlen niedriger sind als im Jahr 2010, so ist die Anzahl der abgesprochenen Abmahnungen immer noch sehr groß. Von einer Entwarnung kann daher keine Rede sein. Bedenklich ist vor allem, dass demzufolge die Anzahl der Klagen zugenommen hat. Hierbei ist davon auszugehen, dass die geschätzte Zahl von Abmahnungen noch viel zu niedrig angesetzt worden ist. Dies ergibt sich auch daraus, dass das Amtsgericht München in einer Pressemitteilung davon ausgegangen ist, dass Ende 2011 in seinem Gerichtsbezirk etwa 1.400 Filesharing-Klagen anhängig gewesen sind. Diesbezüglich ist allerdings zu berücksichtigen, dass wohl ein Teil dieser Klagen ältere Filesharing-Forderungen betrifft.