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Das richtige Verhalten bei Abmahnungen - die weiteren Tipps

Autor: Redaktion connect-professional • 20.11.2006 • ca. 1:00 Min

Inhalt
  1. Abgemahnt - was nun?
  2. Das richtige Verhalten bei Abmahnungen - die weiteren Tipps

3. Befassen Sie sich genau mit dem Inhalt der Abmahnung. Was wird Ihnen im Einzelnen vorgeworfen und entspricht dies den Tatsachen? An dieser Stelle sei auch jedem Abgemahnten geraten, sich einmal intensiv mit der Abmahn-Check-Liste der IHK (www.frankfurt-main.ihk.de/recht) auseinander zusetzen.

4. Auch besteht immer die Möglichkeit, die Unterlassungserklärung abzugeben ohne sich mit der Kostenerstattung einverstanden zu erklären. Die Unterlassungserklärung wird damit wirksam. Oft ist der Abmahnende damit schon zufrieden und wird nicht alleine wegen der Kosten einen Rechtstreit beginnen wollen. Geschieht dies doch, wird in dem Verfahren zugleich auch über die Berechtigung der Abmahnung entschieden. Sind die Kosten zu hoch angesetzt, empfiehlt es sich, lediglich einen als angemessen empfundenen Satz anzuerkennen. Auch sind im Einzelfall Vergleichsverhandlungen Erfolg versprechend. Sollte die geforderte Unterlassungserklärung zu weitgehende Verpflichtung enthalten, bietet sich eine entsprechende Umformulierung an.

5. Wenn überhaupt, sollten die in der Rechnung gestellten Abmahngebühren erst nach fachkundiger Prüfung gezahlt werden! Wenden Sie sich daher an die IHK, an einen Berufsverband oder ein im Wettbewerbsrecht bewanderten Anwalt. Insbesondere Letzterer ist mit Abmahnungen vertraut und wird Ihnen in der Regel besser zur Seite stehen können, als der häufig eingeschaltete Hausjurist.

6. In jedem Fall sollte die Reaktion auf eine Abmahnung mit einem Fachmann abgestimmt werden. Ansonsten können Abmahnungen den Betroffenen schnell teuer zu stehen kommen.

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