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Widerrufsbelehrung: Das müssen Sie auf jeden Fall beachten

Autor: Redaktion connect-professional • 2.1.2008 • ca. 0:40 Min

Inhalt
  1. Abmahnsichere Pflichtangaben
  2. Widerrufsbelehrung: Das müssen Sie auf jeden Fall beachten
  3. Gesetzesreform lässt Wünsche offen

Im Bereich der Belehrung über das Verbraucherwiderrufsrecht wurden durch Gerichte unter Anderem die folgenden Feststellungen hierzu getroffen:

  • Bei Verkäufen über das Online-Auktionshaus Ebay muss die Dauer der Widerrufsfrist mit »einem Monat« angegeben werden (also gerade nicht mit »vier Wochen« oder ähnlichen Zeitangaben).
  • Die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechtes beginnt erst, wenn sowohl die Belehrung in Textform als auch die Ware beim Kunden eingetroffen sind.
  • Die Belehrung über das Verbraucherwiderrufsrecht muss gesondert übermittelt werden, die Anzeige des Textes nur am Bildschirm ist mangels Textform keine wirksame Belehrung.
  • Die Versandkosten bezüglich der Hinsendung müssen ausdrücklich vom Verkäufer getragen werden, ebenso ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Versandrisiko nur beim Verkäufer liegt.
  • Die erweiterte Wertersatzpflicht kann unzulässig sein, das OLG Hamburg hat hierzu aber zwei sich unmittelbar widersprechende Entscheidungen getroffen, weswegen eine endgültige Bewertung dieses Themas derzeit kaum möglich ist.
  • Unzulässig sind außerdem bei Ebay die Einräumung von Rückgaberechten anstelle von Widerrufsrechten bzw. die Vermischung beider Rechte, etwa durch unklare Bezeichnungen.