Telemediengesetz bringt neue Gefahr im März
- Abmahnungen: Vorsicht vor neuen Fallen!
- Telemediengesetz bringt neue Gefahr im März
Für Profi-Abmahner ein gefundenes Fressen, für Internethändler eine heimtückische Fallgrube: Die nächste Gesetzesänderung steht bereits vor der Tür. Am 18. Januar 2007 wurde im Deutschen Bundestag die Neuordnung des Medienrechts im Telemediengesetz (TMG) beschlossen. Gemäß der zum 1. März 2007 in Kraft tretenden Neuregelung müssen alle Betreiber gewerblicher Internetseiten künftig bei der Abfrage personenbezogener Daten am Beginn dieses Vorgangs ihre Kunden in allgemein verständlicher Form über Art, Zweck, Umfang und Verarbeitung der erhobenen Informationen unterrichten.
Ziel der Vorschrift ist es, sicher zu stellen, dass Unternehmen persönliche Informationen nur dann zusammenführen, wenn dies z.B. für Abrechnungszwecke nötig ist. Die Speicherung von IP-Adressen und anderen sensiblen Daten für Werbezwecke wird dagegen strengen Beschränkungen unterworfen. Da viele E-Commerce-Anbieter standardmäßig Kundendaten speichern, droht auch hier Internethändlern im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Kundenbelehrung eine mögliche Abmahnung. Darüber hinaus gilt aber ohnehin der Grundsatz: Je weniger personenbezogene Daten gespeichert werden, umso geringer das Risiko.