Die Urlaubssaison neigt sich dem Ende und mittlerweile liegen die Telefonabrechnungen vor. In der Vergangenheit hielt die Handy-Rechnung hinsichtlich Roamingkosten mitunter eine Überraschung bereit. Mit der neuen EU Roaming III-Verordnung, die im Juli 2014 in Kraft tritt, soll sich einiges ändern.
Es ist vorgesehen, dass europäische Nutzer dann auch auf Roaming-Pakete alternativer Anbieter zurückgreifen können, unabhängig von ihrem eigentlichen Provider. Dabei nutzen sie die gleiche oder die bestehende SIM-Karte oder ihr mobiles Gerät weiter. Das Unternehmen Amdocs, Anbieter von Customer-Experience-Systemen und Services, veröffentlichte Informationen wie es Service-Providern in den entsprechenden Ländern helfen kann, den größten Herausforderungen der neuen EU-Regelung zu begegnen, die im Sommer nächsten Jahres in Kraft tritt, bei gleichzeitig geringeren Kosten. Reisende haben dann den Vorteil, dass die Service-Provider ihren Roaming-Kunden einen Zugang zu Services wie Sprachtelefonie, SMS und Data-Roaming über einen Alternativen Roaming-Provider (ARP) in dem EU-Land zur Verfügung stellen müssen, in dem sich der Nutzer gerade aufhält.
Für die europäischen Service-Provider wird es nicht einfach werden, die Richtlinien einzuhalten und dabei sowohl die Betriebskosten (OPEX) als auch die Investitionsausgaben (CAPEX) niedrig zu halten. Provider müssen in Zukunft fähig sein, Roaming-Anforderungen innerhalb eines Werktages zur Verfügung zu stellen beziehungsweise zu realisieren. Darüber hinaus müssen sie in Echtzeit die Anrufdetails für die Abrechnung (CDR) in Verbindung mit den ARP-Informationen ihrer Kunden weiterverarbeiten. Die Service-Provider stehen aktuell unter enormem Druck, um mit den dazu notwendigen Änderungen rechtzeitig fertig zu werden und die entsprechenden Testläufe innerhalb der kommenden zwölf Monate durchzuführen.