Trade-In-Programm wird eingestellt

Amazon hat gegen Buchpreisbindung verstoßen

5. August 2015, 11:34 Uhr | Peter Tischer
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Mit einer Rabattaktion für den Kauf neuer Bücher hat Amazon gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Nun stellt der Online-Händler sein Trade-In-Programm komplett ein.

Während Amazon früher aufgrund seiner Marktpräsenz im Buchhandel als bester Freund deutscher Verlage galt, ist das Verhältnis zwischen den beiden Parteien inzwischen mehr als zerrüttet. Vor allem der Kampf gegen die hiesige Buchpreisbindung, den der Onlinehändler mit immer härteren Bandagen führt, droht den Verlagen das Geschäft zu ruinieren. Die wehren sich und konnten im schwelenden Konflikt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Etappensieg für sich verbuchen, wie Medienanwalt Christian Solm-ecke von der Kanzlei WBS berichtet.
Geklagt hatte der Börsenverein des deutschen Buchhandels gegen eine zweiwöchige Werbekampagne im Rahmen des »Trade-in-Programms«, bei dem Amazon-Kunden gebrauchte Bücher in Zahlung geben können.

Die Aktion hatte Amazon bereits zum Jahresende 2011 durchgeführt und damit geworben, dass Kunden, die mindestens zwei Bücher gleichzeitig zum Ankauf einreichen, neben dem Ankaufspreis auch einen Gutschein im Wert von fünf Euro erhalten. Der Gutschein war für das gesamte Sortiment des Online-Händlers gültig, neue Bücher inbegriffen. Dass der Gutschein auch für den Erwerb preisgebundener Bücher genutzt werden konnte, sah der Börsenverein des deutschen Buchhandels als Verstoß gegen die Buchpreisbindung an – und die Richter am BGH gaben ihm Recht. Zuvor hatten sich bereits das Landgericht Wiesbaden sowie das Oberlandesgericht Frankfurt mit dem Fall beschäftigt. Während man in Wiesbaden die Klage abgewiesen hatte, waren die Richter in Frankfurt derselben Meinung wie das BGH.


  1. Amazon hat gegen Buchpreisbindung verstoßen
  2. Keine entsprechende Gegenleistung

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