Amazon irritiert Marktetplace-Händler mit einer neuen Unterkategorie. Bei Elektronikartikeln erkennt der Händler momentan erst nach dem Kauf, wieviel Provision er an Amazon abtreten muss.
Amazons neuer Gebührenkatalog sowie die parallele Einführung der neuen Kategorie »Elektronikzubehör« sorgt bei Marketplace-Händlern für massive Irritationen. Wie CRN aus Händlerkreisen zugetragen wurde, ist die neue Produktkategorie für Händler nicht einsehbar. Verkäufer, die am Amazon Marketplace aktiv sind, wissen somit erst nach dem Verkauf eines Artikels, ob dieser vom Etailer ohne deren Wissen in die neue Produktkategorie verschoben wurde. Falls Amazon den Artikel der neuen Kategorie zugeordnet hat, werden plötzlich zwölf statt der sonst verlangten sieben Prozent fällig. Selbstverständlich sorgt diese Vorgehensweise des Etailers bei vielen Händlern für Frust. Einerseits bindet Amazon aktive Händler augenscheinlich nicht in die neuen Preismodelle ein, andererseits können verkaufte Artikel plötzlich Verluste einbringen, da bei Produkteinstellung mit anderen Verkaufsprovisionen kalkuliert wurde.
Bereits seit dem vierten April ist der neue Gebührenkatalog auf dem Amazon-Marketplace in Kraft. Ab sofort verlangt der Etailer von Händlern Elektronik- und Fotoartikeln zehn statt vormals sieben Prozent Provision. Verkauft man Elektronikzubehör, muss man sogar zwölf Prozent an den Etailer abführen. Zeitgleich mit der Gebührenerhöhung hat Amazon in einigen wenigen Kategorien die Gebühren gesenkt, allerdings nur temporär bis zum fünften August. In Deutschland verlangt Amazon deshalb zeitweise für Videospielkonsolen noch acht Prozent statt der sonst üblichen 15 Prozent Provision. Zusammen mit der unausgereiften Informationspolitik sind viele Händler verärgert. Vielleicht stellen manche Händler die Zusammenarbeit mit Amazon deshalb sogar ganz sein, denn nicht nur die aktuelle Gebührenerhöhung belastet das Verhältnis zwischen dem Etail-Riesen und seinen Marketplace-Händlern. Für Unstimmigkeiten sorgte zuletzt auch die Preisparitätsklausel für Amazon-Marketplace-Händler, die aktuell durch das Bundeskartellamt überprüft wird.