2013 bringt einige Änderungen in IT, Telekommunikation und Internet. Ein paar dieser Neuerungen sollten Händler unbedingt beachten.
Der Branchenverband Bitkom hat die Neuerungen in der digitalen Welt für 2013 zusammengefasst. Neben gesunkenen Roaming-Kosten oder vereinheitlichten Rundfunkgebühren sind Unternehmen vor allem von der Digitalisierung der Finanzverwaltung betroffen. So müssen Firmen für das Wirtschaftsjahr 2013 zwingend eine E-Bilanz abgeben. Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen also die Jahresabschlussdaten für steuerliche Zwecke elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Rund 1,35 Millionen Unternehmen sind von dieser Verpflichtung betroffen. 2013 wird ebenso die Lohnsteuerkarte aus Papier vollständig abgeschafft. In diesem Jahr wird sie durch das »Verfahren zum Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Arbeitgeber können in Zukunft die für die Lohnsteuerabrechnung ihrer Arbeitnehmer nötigen Steuerdaten zentral bei der Finanzverwaltung abrufen. Bis zum 31. Dezember 2013 läuft hier eine Übergangszeit. Unternehmen können also den Zeitraum für den Einstieg in das neue Verfahren bis zum Ende des Jahres frei wählen. Ebenfalls ist für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen von Unternehmen und Selbständigen eine elektronische Authentifizierung erforderlich. Diese erfolgt immer über die das Elsteronline-Portal. Zu guter Letzt dürfen ab Juni 2013 Warteschleifen im Grundsatz nur noch kostenlos angeboten werden. Ausnahmen existieren beispielweise bei ortsgebundenen Rufnummern oder Mobilfunknummern. Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, erlischt der Entgeltanspruch für den Anbieter und der Anruf ist für den Verbraucher kostenfrei.